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Unfall mit dem Einkaufswagen
Schäden am Pkw bezahlt eine Kraftfahrt- oder private Haftpflichtversicherung

Köln (ots)

Auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt herrscht oft
reger Betrieb. Wenn sich Kunden mit Einkaufswagen zwischen den Autos
hindurchschlängeln, kann es leicht zu einem Blechschaden kommen. In
diesem Fall trägt nach Angaben der AXA Versicherung die Kraftfahrt-
oder private Haftpflichtversicherung die Kosten.
Macht sich zum Beispiel der Einkaufswagen beim Beladen des Autos
selbstständig und beschädigt ein anderes Fahrzeug, kommt die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die finanziellen
Folgen auf. Denn der Beladevorgang gehört immer zum Gebrauch des
Fahrzeugs. Wer nicht mit dem Auto unterwegs ist und einen Pkw
beschädigt, beispielsweise beim Schieben des Einkaufswagens, ist
durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Zeugen sind wichtig
Ist ein Unfall passiert, sollte der Verursacher möglichst auf den
Besitzer des Autos warten. Einen Zettel mit dem Namen zu hinterlassen
reicht nicht aus. Außerdem ist es ratsam sich Namen und Telefonnummer
von Zeugen zu notieren, eine Skizze des Unfallortes zu zeichnen und
so bald wie möglich die Versicherung über den Vorfall zu informieren,
so die Experten der AXA. Bei Streitigkeiten mit dem Fahrzeughalter
empfiehlt es sich die Polizei zu rufen.

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

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