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AXA Konzern AG

Sturmtief Gerda sorgt für Wirbel
Was ist versichert ?

Köln (ots)

Sturmtief Gerda hat am gestrigen Montag besonders in
Süddeutschland etliche Schäden angerichtet. Betroffene sollten
Sturmschäden möglichst schnell bei ihrer Versicherung melden,
empfiehlt Experte Daniel Meiß von AXA. Für abgedeckte Dächer,
eingeschlagene Fensterscheiben und abgebrochene Schornsteine sowie
Folgeschäden durch eindringenden Niederschlag kommt die
Wohngebäudeversicherung auf. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden
am Wohnungsinventar. Beschädigungen an Autos und Motorrädern,
beispielsweise durch umknickende Bäume oder aufgewirbelte
Gegenstände, deckt die Kasko-Versicherung ab - meist abzüglich der
individuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Angesichts weiterer Sturmwarnungen für Mittwoch rät Experte Meiß
von AXA zu Vorsichtsmaßnahmen: auf Terrasse, Balkon oder Fensterbrett
keine Gegenstände stehen lassen, die ein Sturm aufwirbeln oder
umwerfen kann. Herunterfallende Blumenkübel beispielsweise können
nicht nur Schachschaden anrichten, sondern auch Passanten in Gefahr
bringen.
Private Haushalte können sich gut absichern
Trotz alljährlich wiederkehrender Stürme sind wirtschaftliche
Schäden nur teilweise durch Versicherungen abgedeckt. Schätzungen der
Münchner Rückversicherung seit 1990 haben ergeben: Nur bei elf der 20
heftigsten Stürme waren mehr als 50 Prozent der wirtschaftlichen
Gesamtschäden versichert. An den Beispielen der Stürme Jeanette
(2002), Wiebke (1990) und Lothar (1999) zeigen sich die Differenzen
deutlich: Bei Jeanette waren 66 Prozent der Gesamtschäden von 1,5
Milliarden US-Dollar versichert, bei Wiebke 50 Prozent von 1,2
Milliarden US-Dollar und bei Lothar sogar nur 40 Prozent von 1,6
Milliarden US-Dollar. Allerdings sind darin beispielsweise auch
Waldschäden enthalten, die bis 2000 in der Regel nicht versichert
werden konnten. Private Hausalte haben es da leichter: Sie können
sich auf Wohngebäude-, Hausrat- und Kasko-Versicherung verlassen.
Was die Versicherung zahlt
Sturm beginnt nach der so genannten Beaufort-Skala ab Windstärke
9. Versicherungen zeigen sich bei der Anerkennung von Sturmschäden
kundenfreundlicher: Sie zahlen bereits bei "stürmischem Wind" der
Stärke 8. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62
Kilometern pro Stunde. Vor solchen Schäden kann sich jeder schützen.
Doch in Preis und Leistungen unterscheiden sich die Angebote deutlich
- ein Vergleich lohnt sich also. "Man sollte bei der
Wohngebäudeversicherung überprüfen, ob auch Gebäudezubehör wie
Antennen, Satellitenschüsseln oder Markisen enthalten sind",
empfiehlt Experte Daniel Meiß. Die Wohngebäudeversicherung von AXA
beispielsweise zahlt auch für umgekippte Bäume, die beseitigt werden
müssen.
Auch Autos und Motorräder sind über die Kasko-Versicherung gegen
Sturmschäden abgesichert: Die Teilkasko-Versicherung reguliert
Schäden, wenn beispielsweise ein Baum auf das Auto kippt oder
herumfliegende Äste die Karosserie beschädigen. Größeren Schutz
bietet eine Vollkasko-Versicherung. Die zahlt auch für Beschädigungen
am eigenen Fahrzeug nach vom Sturm bedingten Fahrfehlern. In der
Regel zieht die Kaskoversicherung eine individuell vereinbarte
Selbstbeteiligung ab.
Folgeschäden vermeiden
Undichte Dächer und eingeschlagene Fensterscheiben - da kommt es
schnell zu Folgeschäden. Beschädigt eindringende Nässe zum Beispiel
teure Teppiche oder wertvolle Möbel, kommt dafür die
Hausratsversicherung auf. Dabei sollte der Versicherte die
Folgeschäden möglichst gering halten. Deshalb Beschädigungen
unmittelbar nach dem Sturm zumindest provisorisch abdichten.
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen
Versicherungsexperte Meiß von AXA empfiehlt, vor Stürmen die
entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen: Wenn der
Wetterbericht einen Herbststurm ankündigt, alle Fenster und Türen
fest schließen, Blumenkübel und andere Gartenutensilien in Sicherheit
bringen oder befestigen. Wer in den nächsten Tagen in Urlaub fährt,
kann außerdem dafür sorgen, dass Freunde, Nachbarn oder Verwandte
nach Stürmen im Haus oder der Wohnung nach Beschädigungen sehen
können. So lässt sich ein möglicher Schaden zumindest begrenzen.
Eine Grafik zu dieser Pressemitteilung können Journalisten
herunterladen unter www.axa.de/bildarchiv. Um Zusendung eines
Belegexemplars wird gebeten.
Für weitere Informationen: 
Konzernkommunikation
Sabine Lafrenz
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax:  (0221) 148 - 30044
e-mail:  sabine.lafrenz@axa.de

Original-Content von: AXA Konzern AG, übermittelt durch news aktuell

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