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Wienerberger AG

EANS-Hauptversammlung: Wienerberger AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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02.04.2020

                                   Einladung
               zu der am Dienstag, den 5. Mai 2020, um 10:00 Uhr
     im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
                                 stattfindenden
                       151. ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Die letzten Wochen standen ganz im Zeichen der globalen COVID-19 Pandemie und
stellten uns alle vor zahlreiche Herausforderungen. Eine dieser
Herausforderungen, vor der die Wienerberger AG steht, ist die Abhaltung bzw.
Durchführung der 151. ordentlichen Hauptversammlung, weil nach den derzeit
geltenden behördlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Covid-19 ein
Betretungs- und Versammlungsverbot betreffend öffentliche Plätze verordnet ist.
Ob dieses Betretungs- und Versammlungsverbot auch noch am 5. Mai 2020 in Kraft
sein wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen, gehen aber
aufgrund der medialen Berichterstattung davon aus, dass es bis dahin nicht zu
einer Lockerung der Maßnahmen kommen wird.

Trotz dieser rigorosen, aber verständlichen behördlichen Maßnahmen stehen wir
für Stabilität und Kontinuität und setzen alles daran, die Hauptversammlung am
5. Mai 2020, wenngleich auch unter geänderten Rahmenbedingungen, durchzuführen.
Daher wird diese Hauptversammlung im Einklang mit aktuellen bzw. in Ausarbeitung
befindlichen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben heuer virtuell durchgeführt.

Dabei stellt die Wienerberger AG sicher, dass sämtliche Anforderungen,
Empfehlungen und Verfahren zur virtuellen Durchführung der Hauptversammlung
eingehalten bzw. umgesetzt werden.

Aufgrund der derzeitigen Covid-19 Krise behält sich die Wienerberger AG vor die
151. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund zu verschieben oder
abzuberaumen.

Der Vorstand

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichts der
Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Vergütungspolitik für den
Vorstand und den Aufsichtsrat, des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des nichtfinanziellen
Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019
ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020

6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Vorstand

7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat und die
Festlegung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

8. Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien unter umgekehrtem
Bezugsrechtsausschluss

9. Beschlussfassung über die Veräußerung eigener Aktien unter
Bezugsrechtsausschluss

10. Satzungsänderungen


Virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand beruft diese Hauptversammlung als "virtuelle Hauptversammlung" ein.
Das bedeutet, dass bis 5. Mai 2020 die Voraussetzungen dafür geschafft werden,
dass Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und akustisch in
Echtzeit mitverfolgen können. Dabei wird seitens der Wienerberger AG in einer
noch bekanntzugebenden Form jedem Teilnehmer ermöglicht, sich bei Bedarf
mitzuteilen und an den Abstimmungen teilzunehmen.

Der Vorstand wird spätestens ab Dienstag, 14. April 2020 im Internet unter
www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] bekanntgeben, welche
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 151.
ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung bestehen.

Die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der
virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der nachstehenden
Stimmrechtsvertreter erfolgen, zwischen denen die Aktionäre wählen können:

- Herr Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse
22/4, 1130 Wien,
T: +43 (0)664 213 87 40,  michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at];

- Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, Karlsplatz 3/1, 1010 Wien,
T: + 43 1 5033000,  e.oberhammer@oberhammer.co.at
[e.oberhammer@oberhammer.co.at];

- Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt, Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien
T: + 43 1 2351001,  office@anwalt-fussenegger.at [office@anwalt-fussenegger.at]

Für diese Stimmrechtsvertreter sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] die zu verwendenden
Vollmachtsformulare abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme unter den jeweiligen o.g. Kontaktdaten.

- BROADRIDGE Investor Communication Solutions Inc., 51 Mercedes Way, Edgewood,
NY 11717, USA, www.proxyedge.com [http://www.proxyedge.com/]

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Dienstag, 14. April 2020 zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 1100 Wien, Wienerbergerplatz 1, während der üblichen
Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr und Freitag
zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, auf:

- Geschäftsbericht 2019 samt IFRS-Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
Corporate-Governance-Bericht, nichtfinanziellem Bericht und Bericht des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

- Jahresfinanzbericht 2019 der Wienerberger AG samt Jahresabschluss und
Lagebericht

- Beschlussvorschläge und/oder Berichte zu den Tagesordnungspunkten 2 - 10

- Vergütungspolitik für den Vorstand und für den Aufsichtsrat

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das zu
verwendende Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §
114 AktG sind spätestens ab Dienstag, 14. April 2020 außerdem im Internet unter
www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zugänglich.

In Anbetracht der derzeitigen Coronavirus-Krise ersuchen wir davon Abstand zu
nehmen, unsere Geschäftsräumlichkeiten aufzusuchen.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Samstag, 25. April
2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der Gesellschaft
spätestens am Mittwoch, 29. April 2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN
AT0000831706 im Text angeben.

Per E-Mail:  anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
[anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF-Anhang)

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 53

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);

2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;

3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des Aktionärs;

4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;

5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (Samstag, 25. April 2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit)
beziehen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über ihre Aktien
nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Für die 151. ordentliche Hauptversammlung 2020 gilt dabei die
Sonderregelung, dass sich jeder Aktionär sowie dessen Bevollmächtigter für die
Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der
virtuellen Hauptversammlung einer der oben genannten Stimmrechtsvertreter zu
bedienen hat.

Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53

Per E-Mail:  anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
[anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at] (Anhang eingescannt im Format:
.tif, .pdf, etc.)

Per Post: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN
AT0000831706 im Text angeben.

Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] abrufbar.

Die Vollmacht hat bis spätestens Montag, 4. Mai 2020, 16:00 Uhr Wiener Zeit, bei
der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
auch für den Widerruf der Vollmacht.

Für die ordentliche Hauptversammlung 2020 haben die Aktionäre sowie deren
Bevollmächtigte (dies gilt auch für bevollmächtigte Depotbanken) sich einer der
oben angeführten physischen bzw. juristischen Personen als unabhängige
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zu bedienen.

Auch bei Bevollmächtigung der genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist
die Vollmacht wie oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und
Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben. Eine
anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") ist nicht
zulässig.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
(Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Dienstag,
14. April 2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd
Braunstein, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum
Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am Donnerstag, 23. April 2020, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an
Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein,
Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der
vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1%
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt (ausgenommen Wahlen in den
Aufsichtsrat) auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner
vorherigen Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG).

Für den Fall, dass auf Verlangen der Aktionäre gemäß § 109 AktG die Tagesordnung
um den Tagesordnungspunkt "Wahlen in den Aufsichtsrat" ergänzt wird, macht die
Gesellschaft hierzu und zur allfälligen Erstattung eines entsprechenden
Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG folgende Angaben:

Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG besteht derzeit aus acht von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den acht
Kapitalvertretern sind fünf Männer und drei Frauen, von den drei
Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht
daher derzeit aus sieben Männern und vier Frauen und erfüllt somit das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG.

Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs. 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter
erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs. 7 AktG kommt.

Sollte es zu einem allfälligen Tagesordnungspunkt. "Wahlen in den Aufsichtsrat"
zu keiner Erhöhung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist
bei der Erstattung eines allfälligen Wahlvorschlags durch Aktionäre darauf
Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme des Wahlvorschlags, von elf
Aufsichtsratsmitgliedern mindestens drei Frauen dem Aufsichtsrat angehören.
Kommt es zu einer Erhöhung auf maximal 14 Mitglieder, steigt der erforderliche
Frauenanteil auf vier Personen.

Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Weitergehende Information über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zugänglich.

Informationen zum Datenschutz der Aktionäre

Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG,
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der
Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs. 1 AktG rechtlich verpflichtet, jährlich
die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser rechtlichen
Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von
Aktionären für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von
Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.

Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG die
verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der
Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG. Soweit rechtlich notwendig, hat
die Wienerberger AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden
personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).

Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung
gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch
zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug
auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die
personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung
von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung
von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen
Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das
Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem
gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung Ihrer Rechte
genügt eine entsprechende E-Mail an  datenschutz@wienerberger.com
[datenschutz@wienerberger.com]. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur
Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
Internetseite der Wienerberger AG unter www.wienerberger.com [http://
www.wienerberger.com/] zu finden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 115.187.982,- und ist eingeteilt in 115.187.982 auf Inhaber
lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag Montag, 30. März
2020 1.901.964 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu
vorangeführtem Zeitpunkt 113.286.018. Die Anzahl eigener Aktien und damit
verbunden die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich
bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch ändern. Die Gesellschaft wird
darüber gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 BörseG informieren.

Der Vorstand wird spätestens ab Dienstag, 14. April 2020 im Internet unter
www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] Details zum Zugang zur
virtuellen Hauptversammlung und über die Online-Identifikation für die Teilnahme
bekanntgeben.

Wien, im April 2020. Der Vorstand






Rückfragehinweis:
Anna Maria Grausgruber, Head of Investor Relations Wienerberger AG
t +43 1 601 92 - 10221 |  investor@wienerberger.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Wienerberger AG
             Wienerbergerplatz 1
             A-1100 Wien
Telefon:     +43 1 60 192-0
FAX:         +43 1 60 192-10159
Email:        office@wienerberger.com
WWW:      www.wienerberger.com
ISIN:        AT0000831706
Indizes:     ATX
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Wienerberger AG, übermittelt durch news aktuell

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