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DAK-Gesundheit begrüßt Gesetzentwurf zur Digitalisierung

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Die DAK-Gesundheit begrüßt den Entwurf für das "Digitale Versorgungs-Gesetz" (DGV) als wichtigen Schritt, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voran zu bringen. "Dieses Gesetz stellt den Nutzen für Patienten konsequent in den Mittelpunkt. Patienten werden digitale Lösungen künftig schneller und umfassender nutzen können als heute", kommentiert Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, den Entwurf des DGV. Lesen Sie mehr in unserer Pressemeldung

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DAK-Gesundheit begrüßt Gesetzentwurf zur Digitalisierung

Nutzen für Versicherte und Patienten ist entscheidend für die Akzeptanz digitaler Gesundheitslösungen

Die DAK-Gesundheit begrüßt den Entwurf für das "Digitale Versorgungs-Gesetz" (DGV) als wichtigen Schritt, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voran zu bringen. "Dieses Gesetz stellt den Nutzen für Patienten konsequent in den Mittelpunkt. Patienten werden digitale Lösungen künftig schneller und umfassender nutzen können als heute", kommentiert Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, den Entwurf des DGV. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen heute vorgestellt und trifft darin zahlreiche Regelungen, um technische und strukturelle Möglichkeiten der Digitalisierung stärker auszuschöpfen.

"Nur wenn wir mit der Digitalisierung einen Nutzen für Versicherte und Patienten schaffen, werden digitale Lösungen Akzeptanz bei den Nutzern finden und die großen Potentiale für eine bessere Versorgung zum Tragen kommen", sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. "Der Gesetzentwurf setzt hier richtige Akzente, da er gesetzlichen Krankenkassen mehr Möglichkeiten für die Neu- und Weiterentwicklung von digitalen Versorgungsangeboten für ihre Versicherten einräumt."

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Reihe weiterer Maßnahmen vor: So sollen beispielsweise der Ausbau der Telematikinfrastruktur vorangetrieben, die Anwendung von Telemedizin gestärkt und ein neues Verfahren zur Übertragung digitaler Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung etabliert werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit setzt damit den Weg zu einer schnelleren Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent fort. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden Krankenkassen erstmals gesetzlich verpflichtet, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu entwickeln. Im Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist die Einführung eines elektronischen Rezepts (eRezept) vorgesehen.

Die DAK-Gesundheit begrüßt insbesondere, dass die Bundesregierung die Krankenkassen als Gestalter digital gestützter Versorgungsprozesse stärken möchte. So könnten Patienten beispielsweise auf gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten hingewiesen werden, die von verschiedenen Ärzten unabhängig verordnet wurden. Aufgrund von Stichprobenauswertungen geht die DAK-Gesundheit davon aus, dass jedes Jahr mehrere Zehntausend ihrer Versicherten von kontraindizierten Arzneimittelverordnungen betroffen sind. Die Wechselwirkungen können in einigen Fällen lebensbedrohlich sein. Die derzeitige Rechtslage erlaubt Krankenkassen weder die systematische Auswertung der Arzneimitteldaten auf kontraindizierte Verordnungen noch die betroffenen Patienten darüber zu informieren

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