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Stuttgarter Zeitung: Überführter Sünder
Kommentar zu Limburg/Tebartz

Stuttgart (ots)

Die 20.000 Euro, die der Geistliche nun zahlen soll, hören sich zwar viel an, entsprechen aber den Summen, die in solchen Fällen - von denen meist keine Öffentlichkeit Kenntnis nimmt - zu entrichten sind. Insofern wickelt die Justiz diese Affäre korrekt ab. Tebartz-van Elst wiederum handelt klug. Er erspart sich und seiner Kirche die Peinlichkeit eines öffentlichen Prozesses, bei dem er juristisch wohl nichts gewinnen, seinen Ruf aber nur weiter beschädigen könnte. Er gilt zudem damit nicht als vorbestraft. Der katholische Theologe verzichtet aber andererseits darauf - im Gegensatz zu Christian Wulff -, um seine Ehre zu kämpfen. Er muss fortan damit leben, als überführter Lügner dazustehen und den Spott dafür ertragen.

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