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Lausitzer Rundschau: Die Lausitzer Rundschau Cottbus zum Karlsruher Urteil über vorbeugende Telefonüberwachung: Ohrfeige für die Politik

Cottbus (ots)

Wenn es darum geht, die im Grundgesetz verbrieften
Rechte hochzuhalten, kennen die obersten Richter kein Pardon. Gott
sei Dank. Erst vergangene Woche kassierten die Verfassungsrichter das
schlampige Berliner Gesetz zum Europäischen Haftbefehl, weil in
eklatanter Weise der grundgesetzlich garantierte Auslieferungsschutz
ausgehebelt wurde. Eine schallende Ohrfeige für die Politik. Gestern
nun der zweite Karlsruher Backenstreich vor allem für Niedersachsens
CDU-Ministerpräsident Wulff und seinen Innenminister Schünemann. In
einem Anfall blinden Übereifers hatte das Land 2003 eine spezielle
„vorbeugende Telefonüberwachung“ eingeführt. Allein die nebulöse
Annahme, dass jemand in Zukunft eine Straftat begehen könnte, reichte
den Herren in Hannover als Grund für eine tiefgreifende Überwachung.
Mit einem derart hanebüchenen Ansatz hätte man ohne groß nachzufragen
eigentlich jeden Bürger überwachen können. Dabei sagt schon der
gesunde Menschenverstand, dass ein derart tiefer Eingriff in das
Fernmeldegeheimnis eigentlich nur in wirklich gut begründeten
Ausnahmefällen erlaubt sein darf. Denn der Schutz des unantastbaren
Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist ein hohes Gut. Es wird
Zeit, dass unsere populistischen Politiker mal inne halten, zur
Besinnung kommen. Der unsägliche Law-and-Order- Wettlauf auf der
politischen Bühne muss endlich ein Ende nehmen.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau

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