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Förderung der E-Mobilität ist Baustein für bezahlbare Mobilität

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  • AvD erläutert die Staffelung nach Einkommen
  • Tanken und Laden werden immer teurer
  • AvD ist für Senkung der Energiekosten

Das Bundesumweltministerium hat am 19. Januar 2026 ein Förderprogramm für Neufahrzeuge angekündigt. Dieses soll sich auf den Neukauf oder das Leasing von Elektro- und Hybrid-Pkw durch Privatpersonen beziehen und gestaffelt nach Haushaltseinkommen verfügbar werden. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht hierin einen Baustein für bezahlbare Mobilität, dem weitere folgen sollten.

Das Programm bezieht sich auf ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassene Pkw (Klasse M1) mit rein batterieelektrischem-, Range-Extender- oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Dabei dürfen die Autos mit Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mind. 80 km aufweisen.

Förderung für Private mit Einkommensgrenzen

Privatpersonen können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen. Dies gilt jedoch nicht für Gebrauchtwagen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind verschiebt sich diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach oben. 90.000 Euro ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens für Familien mit zwei oder mehr Kindern.

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Obendrauf kommen Beträge mit einer sozialen Staffelung: Bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr werden 1.000 Euro, unabhängig von der Fahrzeugkategorie, zusätzlich ausbezahlt. Weitere 1.000 Euro gibt es bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr. Wer Kinder hat, erhält pro Kind weitere 500 Euro, maximal 1.000 Euro. Das ergibt in der Summe maximal 6.000 Euro bei reinen E-Autos und 4.500 Euro bei den förderfähigen Fahrzeugen mit Verbrennermotoren (siehe Grafik).

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens soll aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide errechnet werden. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein. Die Mindesthaltedauer soll 36 Monate betragen. Das Bundesumweltministerium hat für Mai 2026 eine Online-Plattform und Details zum Verfahren angekündigt. Die Förderung kann dann rückwirkend für ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassene Fahrzeuge beantragt werden.

AvD Präsident Lutz Leif Linden: „Die Förderung für mittlere Einkommen beim Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen kann ein Baustein für bezahlbare Alltagsmobilität sein. Es bleibt aber eine Realität für viele Millionen Menschen, dass die Kosten rund um das Autofahren weiter stark steigen. Die Anschaffung eines Neufahrzeuges ist deshalb eher die Ausnahme. Aus Sicht des AvD muss die Frage der Bezahlbarkeit im Mittelpunkt der Bemühungen von Politik und Gesellschaft stehen, Verkehr zukunftsfähig zu machen. Die Preise an Tank- und Ladesäule müssen runter.“

AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V. (AvD)

Unternehmenskommunikation / Presse
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60528 Frankfurt am Main

Die Kontaktdaten der AvD-Presseabteilung:

Marc Kennedy, Pressesprecher, 069 6606-301
Herbert Engelmohr, Kommunikation, 069 6606-368
E-Mail:  presse@avd.de
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