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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Pflegezeit muss für alle Betriebe gelten

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der Sozialverband Deutschland begrüßt, dass sich die 
Sozialminister der Länder bei ihrer Jahreskonferenz am 16./17. 
November grundsätzlich für die Einführung einer Pflegezeit 
ausgesprochen haben. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer 
besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Mit einem 
Pflegezeitgesetz würden pflegende Angehörige erstmals einen 
Rechtsanspruch auf eine befristete unbezahlte Freistellung oder 
Teilzeit erhalten, die mit einem Rückkehrrecht an den gleichen oder 
einen gleichwertigen Arbeitsplatz verbunden ist.
Mit dem geplanten Pflegezeitgesetz greifen die Länderminister und 
der Bund einen Gesetzentwurf für eine Pflegezeit auf, den der SoVD im
Juni dieses Jahres vorgelegt hat. Das SoVD-Konzept sieht vor, dass 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine 
unbezahlte berufliche Auszeit oder eine vorübergehende Verringerung 
ihrer Arbeitszeit erhalten. Die Freistellung soll für bis zu sechs 
Monate gelten, mit der Möglichkeit einmalig um sechs Monate zu 
verlängern. Nach dem SoVD-Konzept soll die Pflegezeit zur Pflege oder
zur Organisation einer professionellen Pflege genutzt werden können, 
aber auch zur Sterbebegleitung oder nach einem Unfall oder bei einer 
schweren Erkrankung eines Angehörigen. Die Inanspruchnahme der 
Pflegezeit soll daher nicht an das Vorliegen einer Pflegestufe 
geknüpft werden. Die entscheidende Verbesserung für berufstätige 
Pflegende ist das Rückkehrrecht an den gleichen oder einen 
gleichwertigen Arbeitsplatz.
Wie die Bundesregierung das Pflegezeitgesetz ausgestalten wird, 
ist in vielen Details noch offen. Aus Sicht des SoVD ist 
entscheidend, dass der Rechtsanspruch auf eine Freistellung während 
der Pflegezeit für alle Betriebe gilt, so wie es auch bei der 
Elternzeit geregelt ist. Eine Einschränkung, wonach eine Freistellung
erst ab einer Betriebsgröße von 15 Mitarbeitern gilt, würde sehr 
viele Beschäftigte ausschließen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
alle Beschäftigten das Recht erhalten, Verantwortung für die Pflege 
ihrer Angehörigen zu übernehmen, ohne berufliche Nachteile befürchten
zu müssen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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