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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD fordert das Recht auf Pflegekräfte des gleichen Geschlechts

Berlin (ots)

Zum Abschluss der Fachtagung „Assistenz als
Zukunftsmodell für behinderte Frauen?“ erklärt Brigitte Pathe,
Sprecherin der Frauen im SoVD: Zu einem selbstbestimmten Leben von
behinderten Frauen gehört auch das Recht auf eine Pflegekraft des
gleichen Geschlechts. Dies ist leider immer noch keine
Selbstverständlichkeit. Es gibt nach wie vor Fälle, in denen Frauen
entgegen ihrem Wunsch nur männliche Assistenten und Pflegekräfte
haben. Vor allem Frauen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, müssen
damit rechnen, dass ihre Wünsche nicht berücksichtigt werden können.
Dies wird von vielen Frauen als unerträglich empfunden, vor allem
wenn es um Körperpflege geht. Frauen, die bereits Gewalt erfahren
haben, erleben die Betreuung durch männliches Pflegepersonal als sehr
belastend. Überdies kamen bei unserer Fachtagung einzelne Fälle von
sexuellen Übergriffen durch männliche Pflegekräfte zur Sprache.
Skandalös ist, dass in den konkreten Fällen die Übergriffe lediglich
eine Versetzung der Pflegekraft zur Folge hatten bzw. die betroffenen
Frauen verlegt wurden. Das Recht auf eine Pflegekraft des gleichen
Geschlechts lässt sich sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus dem
SGB IX ableiten. Dies hat die Rechtsanwältin Julia Zinsmeister in
einem Rechtsgutachten im Auftrag der „organisationsstelle behinderte
frauen“ festgestellt. Diese Auslegung ist allerdings nicht bindend
für die Träger. Wir halten es daher für unabdingbar, einen
Rechtsanspruch auf eine Pflegekraft des gleichen Geschlechts
gesetzlich zu verankern. Die Privatsphäre und die Intimsphäre
behinderter Frauen müssen besser geschützt werden. Wir fordern das
Bundessozialministerium daher auf, für eine eindeutige Regelung im
Sozialgesetzbuch zu sorgen. Eine weitere Forderung ergab sich aus der
Debatte über die Einführung des Persönlichen Budgets zum 1. Juli
2004. Der Sozialverband Deutschland begrüßt die Einführung eines
Persönlichen Budgets ausdrücklich. Damit werden finanzielle
Leistungen erstmals trägerübergreifend zur Verfügung gestellt. Dies
ist ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen. Für
viele Frauen ist dies der Schlüssel zu einem unabhängigen,
selbständigen Leben. Allerdings berücksichtigt die jetzige Regelung
nicht, dass behinderte Frauen auch Assistenzleistungen bei der
Familienarbeit benötigen. Wir fordern daher eine klare, gesetzliche
Regelung, dass eine persönliche Assistenz auch für Tätigkeiten in
Haushalt und Familie sowie während der Schwangerschaft finanziert
wird. V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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