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Sozialverband Deutschland (SoVD)

DGB, SoVD und VdK legen eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten ein

Berlin (ots)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB, der
Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK 
Deutschland gehen mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen 
die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor. Damit wenden sich die 
drei Organisationen dagegen, dass Erwerbsminderungsrentnern Abschläge
von bis zu 10,8 Prozent von der Rente zugemutet werden. Die Abschläge
wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter 
Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten 
ist. Sie gelten auch für Erwerbsminderungsrenten, die an 
Hinterbliebene ausgezahlt werden. Daher richtet sich eine der drei 
Klagen gegen Abschläge bei den Hinterbliebenenrenten. Nach Auffassung
der klagenden Verbände verstoßen die Abschläge gegen den 
verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz.
"Die Abschläge sind ein Eingriff in das Eigentumsrecht" betonte 
DGB- Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und ergänzt: "Wir haben 
aber vor allem auch ein sozialpolitisches Problem. Die 
Erwerbsminderungsrente reicht wegen der Rentenkürzungen mit 
durchschnittlich 662 Euro monatlich heute schon hinten und vorne 
nicht mehr aus." Die Verbände begründen die Verfassungsklage außerdem
damit, dass die Rentenabschläge gegen den Gleichheitsgrundsatz 
(Artikel 3 GG) verstoßen und der rechtsstaatliche Grundsatz des 
Vertrauensschutzes verletzt sei.
"Wir ziehen vor das Bundesverfassungsgericht,  weil wir die 
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten für ungerechtfertigt und 
systemwidrig halten. Für die Erwerbsminderungsrentner und ihre Witwen
bedeuten die Abschläge eine unzumutbare soziale Härte", erläuterte 
SoVD-Präsident Adolf Bauer.
VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte: "Wer eine 
Erwerbsminderungsrente erhält, kann wegen schwerwiegender 
gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten. Niemand darf 
dafür mit Rentenabschlägen bestraft werden."
Hintergrund: Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte 2006 im 
Fall eines SoVD-Mitglieds entschieden, dass Abschläge für 
Erwerbsminderungsrentner unter 60 Jahren unzulässig seien. Der 5a. 
und 13. Senat des Bundessozialgerichts sind 2008 hingegen bei 
weiteren Musterklagen zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt.
Mit der Verfassungsklage soll nun ein höchstrichterliches Urteil 
erreicht werden
(Az.: 1 BvR 3588/08).
Die Verfassungsklage betrifft Erwerbsminderungsrentner, die eine 
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. 
Lebensjahres in Anspruch nehmen. Betroffen sind rund 750.000 
Erwerbsminderungsrentner und ein Teil der bundesweit 700.000 
Hinterbliebenenrentnerinnen und -rentner.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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