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VFA Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V

"Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." gegründet
Initiative der forschenden Arzneimittelhersteller

Berlin (ots)

"Die Mitgliedsunternehmen des Verbands Forschender
Arzneimittelhersteller haben heute die 'Freiwillige Selbstkontrolle
für die Arzneimittelindustrie e.V.' gegründet. Damit wollen wir
sicherstellen, dass in der Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie
Verhaltensregelungen eingehalten werden, die eine unlautere
Beeinflussung der ärztlichen Unabhängigkeit ausschließen. Die
Schiedsstelle des Vereins wird allen Beanstandungen nachgehen und bei
Verstößen Sanktionen verhängen", erklärte Dr. Dr. Andreas Barner,
Vorstandsvorsitzender des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller
heute in Berlin.
Barner verwies gleichzeitig auf die unverzichtbare enge
Zusammenarbeit mit den Ärzten bei der Erforschung und Entwicklung
neuer Arzneimittel wie auch bei der Beobachtung und Weiterentwicklung
bereits eingeführter Arzneimittel. Diese Formen der Kooperation seien
grundsätzlich forschungs- und gesundheitspolitisch erwünscht,
weltweit etabliert und unbestritten. "Gerade deshalb können wir es
uns nicht leisten, dass durch einzelne Missbrauchsfälle die ganze
Branche und damit auch legitime Kooperationsformen in Misskredit
gebracht werden", so Barner.
In den letzten Jahren seien in Abstimmung mit der Ärzteschaft
klare Standards erarbeitet und verabschiedet worden, so im Mai
letzten Jahres die "Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit der
pharmazeutischen Industrie mit Ärzten". Nun gehe es darum, die
Einhaltung und Verbindlichkeit dieser Empfehlungen sicherzustellen.
Der Verein habe sie deshalb zur Grundlage seines Kodex gemacht, dem
alle Mitglieder zu entsprechen hätten.
Die Vereinsmitglieder seien gefordert, die Verhaltensstandards
firmenintern durchzusetzen. Ziel sei es, zulässige Kooperationsformen
zu erhalten, sie aber so restriktiv zu gestalten, dass die
Therapiefreiheit des Arztes nicht unlauter beeinflusst wird. Als
Beispiele nannte Barner das konsequente Verhindern von
Fortbildungsveranstaltungen mit touristischem oder
Unterhaltungscharakter. Fortbildungsveranstaltungen werden auch in
Zukunft unverzichtbar sein, aber sie müssen auf Wissensvermittlung
fokussiert sein. Außerdem werde beispielsweise vorgeschrieben, dass
der Arzt in einer vertraglichen Zusammenarbeit mit einem
pharmazeutischen Unternehmen nur für echte wissenschaftliche oder
fachliche Tätigkeiten entlohnt, aber nicht für seine Verordnungsweise
belohnt wird.
"Wir glauben, dass eine funktionierende Selbstregulierung besser
ist als eine weitere staatliche Reglementierung", begründete Barner
die Initiative der VFA-Mitgliedsunternehmen. Verstöße gegen den
Vereinskodex könnten bei der Schiedsstelle von jedermann und jeder
Institution angezeigt werden, etwa von Patienten, Ärzten,
Unternehmen, Krankenkassen oder Behörden.
Die Schiedsstelle des Vereins besteht aus zwei Instanzen: Bei
Verstößen gegen den Kodex kann der Spruchkörper erster Instanz, wenn
sich das Unternehmen nicht einsichtig zeigt, Geldstrafen bis zu
50.000 Euro verhängen. Der Spruchkörper zweiter Instanz, der
mehrheitlich mit Personen außerhalb der Industrie besetzt ist, kann
Geldstrafen bis zu 250.000 Euro sowie bei besonders gravierenden
Fällen eine öffentliche Rüge verhängen. Barner: "Die
Sanktionsmöglichkeiten der 2. Instanz liegen weit über dem
gesetzlichen Rahmen für Bußgelder bei Werbeverstößen."
Ihre Arbeit könne die Schiedsstelle spätestens im Sommer
aufnehmen, sobald ihre Mitglieder - unter Mitwirkung von Ärzte- und
Patientenverbänden - berufen seien und der Kodex vom Bundeskartellamt
als Wettbewerbsregeln anerkannt ist, erläuterte Barner. Der Verein
werde danach regelmäßig über seine Arbeit berichten.
Die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie
e.V." sei zwar eine Initiative der Mitgliedsunternehmen des VFA, sie
stehe aber allen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie offen,
betonte Barner. "Wir haben uns entschlossen voranzugehen und setzen
auf weitere Beteiligung in der ganzen Industrie." Der VFA-
Vorstandsvorsitzende stellte in diesem Zusammenhang klar, dass der
Verein im Falle von Gesetzesverstößen auch - in Funktion eines
Wettbewerbsvereins - gegen Nichtmitglieder gerichtlich vorgehen
könne, damit aus rechtswidrigem Verhalten keine wettbewerblichen
Vorteile gezogen würden.
Zu dieser Pressemitteilung stehen weitere Materialien unter
http://www.vfa.de/pk20040216 zum Download bereit. Die "Freiwillige
Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" finden Sie unter
http://www.fs-arzneimittelindustrie.de .
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an: 
Dr. Rolf Hömke
Tel.: 030 20604-204
Fax:  030 20604-209
Mail:  r.hoemke@vfa.de

Original-Content von: VFA Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V, übermittelt durch news aktuell

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