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Private Altersvorsorge: Die Unterschrift kann warten - Vorsorgecheck ist wichtiger
Schweizerische Rentenanstalt warnt vor überstürztem Vertragsabschluss

München (ots)

Am 11. Mai wurde im Bundesrat die "Riester-Rente"
verabschiedet. Sie ermöglicht ab 1. Januar 2001 den Aufbau einer
staatlich geförderten privaten Zusatzrente. Welche Produkte
unterstützt werden, entscheidet die neu eingesetzte
Zertifizierungsstelle beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen
(BAV). Obwohl frühestens Ende Dezember die Zertifikate ausgegeben
werden, werben viele Unternehmen heute schon für entsprechende
Produkte. Die Schweizerische Rentenanstalt/Swiss Life, München, rät
den Verbrauchern dagegen, nichts zu überstürzen und sich in aller
Ruhe zu entscheiden. Denn wer bereits jetzt einen Vertrag für ein
Altersvorsorge-Produkt abschließt, hat keine Gewissheit, ob dieses
auch wirklich die "Riester-Kriterien" erfüllt und somit vom Staat
gefördert wird. Außerdem ist fraglich, ob dabei auch die jeweilige
Versorgungssituation des Einzelnen berücksichtigt ist.
Versorgungslücken werden immer größer
Trotz Rentenreform: Die Versorgungslücke eines jeden Versicherten
bleibt nach wie vor bestehen und wird sogar noch größer. Fakt ist,
dass künftige Rentner aus der gesetzlichen Alterskasse weniger zu
erwarten haben. Im Idealfall liegt derzeit das Rentenniveau bei 70
Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens - immer unter der
Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer über 45 Jahre Beiträge geleistet
hat. Tatsächlich beträgt die durchschnittliche Regelaltersrente zur
Zeit lediglich 41 Prozent. Künftig wird sie im Schnitt sogar nur noch
37 Prozent ausmachen, denn durch die Reform soll bis zum Jahr 2030
das Rentenniveau auf 67 Prozent absinken. "Wer auch im Alter seinen
Lebensstandard halten will, muss mehr denn je zusätzlich private
Vorsorge treffen", empfiehlt Jürgen Strauß, Deutschlandchef von Swiss
Life.
Zuschuss für die private Altersrente
Wer freiwillig fürs Alter vorsorgt, erhält mit Wirkung zum 1.
Januar 2002 Unterstützung vom Staat. Gefördert werden aber nur
diejenigen Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind. Dies sind Angestellte, Arbeiter, auch
Arbeitslose, Kindererziehende, Landwirte sowie
versicherungspflichtige Selbständige. Alle anderen gehen leer aus.
Bis zum Jahr 2008 steigen die förderungsfähigen Beiträge von
anfänglich einem Prozent auf höchsten vier Prozent des
rentenversicherungspflichtigen Einkommens eines Arbeitnehmers. Eile
beim Vertragsabschluss ist jedoch keine geboten: Eine Förderung für
das gesamte Jahr 2002 ist auch dann noch gewährleistet, wenn eine
entsprechende Police erst Ende 2002 unterschrieben wird. Ausgezahlt
wird der staatliche Zuschuss ohnehin erst im Frühjahr 2003.
Zertifikat ist kein Qualitätssiegel
Welche Produkte im einzelnen gefördert werden, regelt das Gesetz
über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen. Demnach handelt
es sich grundsätzlich um Rentenversicherungen, Bank- sowie
Fondssparpläne. Damit diese vom Gesetzgeber auch anerkannt werden,
sind die Kriterien der Produktgestaltung genau vorgegeben. Aber
Vorsicht: Wenn voraussichtlich Ende des Jahres die neugeschaffene
Zertifizierungsbehörde die Urkunden ausgibt, ist damit aber eine
Qualitätsbeurteilung nicht verbunden. "Die Zertifikate sind keine
Gütesiegel", betont Jürgen Strauß. "Demnach muss jeder selbst
entscheiden, welches Produkt für seine Bedürfnisse das beste ist."
Die Swiss Life empfiehlt daher den Verbrauchern, keine voreiligen
Verträge abzuschließen, sondern in aller Ruhe auszuwählen und sich
vor allem umfangreich beraten zu lassen. "Bei uns steht die
ganzheitliche Beratung im Vordergrund. Das heißt, wir berücksichtigen
die komplette Versorgungssituation des Einzelnen und richten sein
privates Versicherungskonzept danach aus", fügt Strauß hinzu.
(3.680 Zeichen inklusive Leerzeichen)
Weitere Informationen: 
Maisberger & Partner GmbH
Andrea Melzer
Kirchenstraße 17c-d
81675 München
Tel.: 089/419599-84
Fax: 089/419599-12
E-Mail:  andrea.melzer@maisberger.com 
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