Alle Storys
Folgen
Keine Story von Swiss Life Deutschland mehr verpassen.

Swiss Life Deutschland

Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt
Swiss Life: Berufsunfähigkeit trifft jeden vierten Arbeitnehmer

München (ots)

Die Neuregelung zur Erwerbsminderungsrente fordert vor allem die
unter 40-jährigen in der privaten Vorsorge
Den Job wegen einer Krankheit aufgeben müssen - wer denkt mit 25
denn schon daran? Leider wird dieses Risiko von vielen weit
unterschätzt. Mittlerweile muss jeder vierte Arbeitnehmer aus
gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus seinem Beruf aussteigen.
Erhielten bisher alle Berufs- und Erwerbsunfähige eine Leistung von
der gesetzlichen Rentenversicherung, ist dies künftig anders
geregelt. Denn mit der im Januar diesen Jahres neu eingeführten
Erwerbsminderungsrente haben Pflichtversicherte unter 40 Jahre keinen
Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Aber auch
für die über 40-jährigen gibt es Änderungen. Fazit: Wer nicht
frühzeitig private Vorsorge trifft, kann bei einer Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit schnell vor dem finanziellen Aus stehen. Die
Schweizerische Rentenanstalt bietet hier mit ihrer privaten
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Schutz für den Ernstfall.
Von der Öffentlichkeit kaum beachtet, trat zum 2. Januar 2001 das
"Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" in
Kraft. Danach werden die bisher von der gesetzlichen
Rentenversicherung gezahlten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten
durch eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese wird
grundsätzlich nur befristet zuerkannt und richtet sich nach der
Anzahl der Stunden, die ein Antragsteller täglich noch arbeiten kann.
Unabhängig von seiner bisherigen beruflichen Stellung. Muss
beispielsweise ein Ingenieur infolge einer Krankheit seine Tätigkeit
aufgeben, kann ihm durchaus zugemutet werden, auch als Museumswächter
zu arbeiten. Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben nur noch
Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren worden sind. Können sie
noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten, erhalten sie - nach
neuem Recht - die halbe Erwerbsminderungsrente. Für die täglichen
Bedürfnisse des Lebens reichen die gesetzlichen Leistungen künftig
wohl kaum.
"Spätestens jetzt sollte jeder seine finanzielle Absicherung
überprüfen", rät Max Ochsenkühn, Marketingleiter von Swiss Life. Mit
einem Mailing an die eigenen Kunden informierte kürzlich die
Versicherung über die gesetzlichen Neuregelungen und die damit
verbundenen finanziellen Einbußen im Ernstfall. Aber auch über die
Möglichkeiten, die neu entstandenen Versorgungslücken zu schließen.
"Wir haben durch diese Aktion großes Interesse für unsere
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) geweckt und konnten
erfolgreiche Beratungsgespräche führen", so Ochsenkühn. "Dabei steht
vor allem die Ausarbeitung eines individuellen Versorgungskonzepts im
Vordergrund, welches ganz speziell auf die Bedürfnisse des Einzelnen
zugeschnitten ist". Der entscheidende Vorteil: Die sogenannte
Lebensphasen-BUZ von Swiss Life ermöglicht den Kunden ein
persönliches Risikomanagement. So kann bei Antragstellung  eine
leistungsfreie Zeit zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Bezug
der Rente gewählt (Karenzzeit) und in einem Vertrag bis zu drei
unterschiedliche BU-Renten vereinbart werden. Außerdem erhöhen sich
Altersversorgung und Hinterbliebenenschutz selbst dann, wenn die
Berufsunfähigkeit eintritt ("Garantierte Leistungserhöhung durch
steigende Beitragsbefreiung").
Für welchen Betrag ist eine BUZ bei der Swiss Life zu haben? Wenn
sich beispielsweise ein kaufmännischer Angestellter bis zum seinem
60. Lebensjahr mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente von
monatlich 1.000 Mark absichern möchte, so zahlt er bei einem
Eintrittsalter von 30 Jahren um die 40 Mark, bei einem Eintrittsalter
von 40 Jahren ungefähr 54 Mark im Monat (Swiss Life Service-Center:
Tel. 0180/ 318 00 00).
Private Vorsorge bedeutet auch Unabhängigkeit. Denn bei
ausreichender Absicherung ist ein Versicherter im Falle einer
Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente
angewiesen und muss somit nicht sofort einen unpassenden Job
annehmen.
Weitere Informationen: 
Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt / Swiss Life
Karin Stadler
Leopoldstraße 8-10
80802 München
Tel.: 089/38109-0
Fax: 089/38109-405
E-Mail:  karin.stadler@swisslife.de
Maisberger & Partner GmbH
Andrea Melzer
Kirchenstraße 17c-d
81675 München
Tel.: 089/419599-84
Fax: 089/419599-12
E-Mail:  andrea.melzer@maisberger.com

Original-Content von: Swiss Life Deutschland, übermittelt durch news aktuell