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GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Monopol § 21 StVZO gefallen - GTÜ begrüßt Entscheidung des Bundesrats

Stuttgart (ots)

Öffnung des Marktes für die Einzelbegutachtung von Fahrzeugen und Fahrzeugumbauten erweitert Dienstleistungsportfolio für Technische Dienste · Liberalisierung ein weiterer Meilenstein der GTÜ auf dem Weg zum Full-Service-Dienstleister für Werkstätten und Autohäuser

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein weiteres Restmonopol der Technischen Prüfstelle gefallen. Damit ist für die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung der Weg frei zur Erweiterung ihrer Begutachtungsdienstleistungen wie die Erstellung von Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für gebrauchte Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Anhänger) durch ihren Technischen Dienst.

"Die GTÜ hat sich in den letzten Jahren mit großem Engagement für die Liberalisierung des § 21 StVZO eingesetzt und diese Entscheidung war längst überfällig. Wir freuen uns sehr, dass die im Volksmund als "Vollgutachten" bezeichneten Abnahmen nun auch für Technische Dienste geöffnet werden. Dies schafft nicht nur die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zwischen den Überwachungsinstitutionen auf Augenhöhe, sondern ermöglicht dem Kunden auch die freie Wahl des Dienstleisters beim Service rund um Genehmigungsbegutachtungen. Wir erwarten nun mit großer Vorfreude die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, damit wir durch unsere Partner diesen Service zeitnah unseren Kunden anbieten können", betont Robert Köstler, Geschäftsführer der GTÜ.

Damit hat die seit nunmehr über zehn Jahren andauernde Wettbewerbsverzerrung im Bereich der Genehmigungsbegutachtung zwischen den Überwachungsinstitutionen ein Ende gefunden. Die GTÜ und ihre Partner vor Ort sind bereit für einen fairen Wettbewerb, der zu mehr Service bei gleichzeitig hoher Sicherheit für Fahrzeughalter und Unternehmen führen wird.

Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO in verschiedenen Bereichen. War ein Fahrzeug ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt, ist in der Regel für die Wiederzulassung ein solches Gutachten notwendig. Ebenso muss ein gebrauchtes Importfahrzeug von außerhalb der Europäischen Union, wie beispielsweise aus den USA, ebenfalls vor der Zulassung von den Experten des Technischen Dienstes begutachtet werden. Ältere Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung benötigen ebenfalls eine §-21-Begutachtung.

Der Großteil der jährlich rund 460.000 Gutachten betrifft im Alltag Fahrzeugänderungen, beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmte Fahrzeuge nicht genehmigt sind. Diese Änderungen müssen im Rahmen einer Begutachtung nach § 19(2) in Verbindung mit § 21 StVZO von den Spezialisten umfänglich auf Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden - im Volksmund wird diese Art der Begutachtung "Einzelabnahme" genannt. Dafür sind die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.

Pressekontakt:

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Frank Reichert · Leiter Unternehmenskommunikation
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
E-Mail: frank.reichert@gtue.de · http://presse.gtue.de

Original-Content von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, übermittelt durch news aktuell

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