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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Praxisgebühr: KBV und Kassen einigen sich
Kostenfrage pragmatisch geregelt

Berlin (ots)

Eine Einigung hinsichtlich des
Vollstreckungsverfahrens der Praxisgebühr haben die Spitzenverbände
der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
erzielt. Gestern Abend verständigten sie sich in Berlin auf folgendes
Vorgehen:
Das Einzugsverfahren wird weiterhin durch die Vertragsärzte
beziehungsweise die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)
durchgeführt. Die Krankenkassen werden sich bis zum Zeitpunkt einer
Gesetzesänderung (längstens bis 31. Dezember 2006) an den Kosten
beteiligen, die den KVen in diesem Zusammenhang entstehen. Für den
Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004 erstattet die jeweilige
Krankenkasse der KV auf Nachweis die entstandenen Gerichtskosten. Für
den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 erstatten die
Krankenkassen die Portokosten, die niedergelassene Ärzte und KVen
nachweislich durch das Mahnverfahren haben. Hinzu kommen Mahn- und
Vollstreckungskosten einschließlich der Gerichtsgebühren. Je
Mahnverfahren der KVen zahlen die Krankenkassen eine vorläufige
Aufwandsentschädigung von 3,50 Euro. Dabei ist die Anzahl der Fälle,
in denen die Krankenkassen sich zur Leistung der Erstattung
verpflichten, auf maximal 0,2 Prozent aller Zuzahlungsfälle je KV
beschränkt.
Weiter werden Kassen und KBV den Gesetzgeber auffordern, bessere
Regelungen für gerichtliche oder außergerichtliche Mahnverfahren zu
erlassen.

Kontakt:

Udo Barske (AOK-Bundesverband), Tel.: 0228 / 843309
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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