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KBV zu den Folgen der Gesundheitsreform: "Sehschärfenbestimmung bleibt Kassenleistung"

Berlin (ots)

"Die Patienten sind zu Jahresbeginn bereits mit
vielen Änderungen konfrontiert worden. Keine Änderungen hat es
dagegen bei der Bestimmung der Sehstärke gegeben - und zwar auch vor
Verordnung einer Brille. Sie bleibt eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV), auch wenn es von den Kassen keinen
Zuschuss mehr zu Brillen gibt", erklärte heute Dr. Manfred Richter-
Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV).
Das gelte auch für andere ärztliche Leistungen, die Grundlage
einer Verordnung sind - und zwar auch dann, wenn das verordnete
Mittel keine Kassenleistung mehr darstelle (zum Beispiel nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel).
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

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