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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Resolution des Länderausschusses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Eingriffe der Krankenkassen in ärztliche Verantwortung sind nicht im Interesse der Patienten

Berlin (ots)

Die Kassenärztlichen Vereinigungen halten ihre
Kritik an den Regelungen zum Datentransfer in Disease
Management-Programmen aufrecht. Sie weisen die Vorwürfe von
Bundesregierung und Krankenkassen in scharfer Form zurück.
Die ärztliche Verantwortung für Diagnose und Therapie ist nicht
teilbar. Im Rahmen der Chronikerprogramme erheben die Krankenkassen
jedoch hartnäckig Anspruch auf Patientendaten, die ihnen eine
Einflussnahme auf Therapieentscheidungen ermöglichen sollen.
Versicherte, die an den Programmen teilnehmen wollen, müssen sich
damit einverstanden erklären, dass ihr behandelnder Arzt der
Krankenkasse Informationen über ihr Gesundheitsverhalten und ihre
Therapietreue übermittelt. Dazu gehören Angaben über Rauchen,
Übergewicht, Blutdruck- und Blutzuckereinstellung sowie über die
Behandlungsziele. Beim Brustkrebsprogramm sollen Einzelheiten über
die Art der Behandlung und die Gründe hierfür weitergegeben werden.
Außerdem sollen die Krankenkassen Einblick in alle Diagnose- und
Abrechnungsdaten der in die Programme eingeschriebenen Versicherten
erhalten. Damit werden sensible Informationen in einem bisher nicht
gekannten Umfang offengelegt.
Patienten müssen sich bewusst sein, dass ihre Krankenkasse damit
zahlreiche Anhaltspunkte für Eingriffe in den Behandlungsverlauf
erhält. Die Krankenkassen haben wiederholt zum Ausdruck gebracht,
dass sie ärztliches Handeln und das Patientenverhalten überprüfen
wollen. Damit überschätzen sie jedoch die Aussagekraft ihrer Daten,
die eine zuverlässige Beurteilung des Einzelfalls nicht zulassen.
Sie begeben sich in ernste Gefahr, aufgrund schematischer
Auswertungen Fehlschlüsse zum Nachteil für den einzelnen Patienten zu
ziehen.
Die Vertragsärzte sprechen sich für ein funktionsfähiges
Qualitätsmanagement der Behandlungsprozesse in den Programmen aus.
Basis eines solchen Qualitätsmanagements ist eine umfangreiche
ärztliche Dokumentation, die Bestandteil der Programme ist, den
Krankenkassen aber nicht patientenbezogen zur Verfügung gestellt
wird. An der Definition dieses Dokumentationsdatensatzes hat die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) entscheidend mitgewirkt. Die
Kassenärztlichen Vereinigungen erarbeiten derzeit ein System, das
Ärzte anhand dieser Dokumentation zuverlässig über die
Versorgungsqualität ihrer Patienten im Vergleich zu anderen Praxen
informiert und diesen ermöglicht, gezielte Verbesserungen
einzuleiten. Es kann deshalb keine Rede davon sein, Ärzte
blockierten die Programme, weil sie die Qualitätsbeurteilung ihrer
Leistung ablehnten.
Ursache der Streitigkeiten ist die unselige Koppelung der
Programme an den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen. Wenn
Krankenkassen ihr Datenmaterial mit dem Ziel des finanziellen
Vorteils analysieren, kann dies nur zum Schaden der Patienten sein.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen begrüßen deshalb die Ankündigung
der Opposition, im Falle eines Wahlsiegs die Anbindung der
Programme an die Finanzflüsse zu lösen und damit die
Versorgungsqualität für die Patienten wieder in den Mittelpunkt zu
stellen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005-213, mobil: 0171 - 950 75 56 
Roland Ilzhöfer,  Tel.: 030 / 4005-1230 
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005-1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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