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Deutsche Aufsichtsbehörden geben grünes Licht für Telemediendienst BLUE MOVIE

Deutsche Aufsichtsbehörden geben grünes Licht für Telemediendienst 
BLUE MOVIE
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München (ots)

Vollerotik-Angebot grundsätzlich genehmigt / Start
voraussichtlich im 1. Quartal 2004 / Kofler: "Wegweisende und
weitsichtige Entscheidung im Sinne des Jugendschutzes"
München, 18. Dezember 2003. Premiere darf auch in Deutschland
einen Telemediendienst für Vollerotik anbieten. Die
Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und die
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) haben entsprechende Anträge
grundsätzlich genehmigt. Premiere wird den neuen Dienst unter der
Marke BLUE MOVIE ab Anfang 2004 in Deutschland anbieten. In
Öster-reich wird BLUE MOVIE bereits seit dem 5. Dezember 2003
verbreitet und vermarktet. Produziert wird BLUE MOVIE von der
Telemediendienst GmbH, Wien, einer 100-Prozent-Tochter von Premiere.
BLUE MOVIE bietet rund um die Uhr hochwertige Vollerotik-Filme im
Einzelabruf für den Fernseher. Die Filme werden für jeden Besteller
individuell über Kabel und Satellit freigeschaltet.
"Die Entscheidung der Aufsichtsbehörden ist wegweisend und
weitsichtig - ein großer Erfolg für den Jugendmedienschutz in
Deutschland", sagte Premiere Geschäftsführer Dr. Georg Kofler.
"Bislang werden pornografische Programme in Deutschland von Anbietern
via Satellit und Internet verbreitet, die auf Jugendschutz keinerlei
Wert legen und sich bewusst der deutschen Medienaufsicht entziehen."
Dagegen werde sich BLUE MOVIE vollständig den Anforderungen für
Jugend- und Konfrontationsschutz unterwerfen, die in Deutschland
gelten und insbesondere von der KJM vorgegeben und überwacht werden.
"Die neuen Kriterien für Jugendschutz, die wir jetzt einführen und
umsetzen, werden eine Vorbildwirkung in ganz Europa entfalten", so
Kofler. Zum Empfang von BLUE MOVIE wird eine neue, separate SmartCard
benötigt. Darüber hinaus müssen die Nutzer eine Geheimzahl und einen
weiteren Jugendschutz-PIN eingeben, um einen Film bestellen und sehen
zu können. Angeboten wird BLUE MOVIE ausschließlich Erwachsenen, die
nachweislich über 18 Jahre alt sind. Technische Voraussetzung für
die Nutzung ist ein Digital-Receiver mit dem Siegel "Geeignet für
Premiere", der die notwendigen Jugendschutzanforderungen erfüllt.
Medienpolitisch sieht Kofler in der Entscheidung von KJM und DLM
einen historischen Schritt. "Die Möglichkeiten der digitalen
Rundfunktechnologie, Inhalte an geschlossene Benutzergruppen, ja an
einzelne Zuschauer persönlich zu adressieren, werden erstmals
herausgestellt: Auch über Kabel und Satellit, die bislang fast
ausschließlich für TV- und Radioangebote genutzt werden, kann man
Medien-dienste anbieten. Eine Technologie, die ursprünglich für
Massenmedien entwickelt wurde, wird damit zum anerkannten
Verbreitungsweg für Individualkommunikation."
Diese Meldung ist im Internet unter www.premiere.de/presse
abrufbar.
Für Rückfragen:
Dirk Heerdegen
Unternehmenssprecher Premiere
Tel.: 089/99 58-63 50 
dirk.heerdegen@premiere.de
ots-Originaltext: Premiere
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=33221

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