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0,2 % mehr versteuerte Zigaretten im Jahr 2025

WIESBADEN (ots)

  • Seit 1991 hat sich die versteuerte Menge an Zigaretten mehr als halbiert
  • Absatz von Tabak-Substituten nimmt im Vorjahresvergleich um 18,2 % zu

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 66,4 Milliarden Zigaretten versteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,2 % oder 0,1 Milliarden Stück mehr als im Jahr 2024. Im langfristigen Vergleich zum Jahr 1991 (146,5 Milliarden) ging der Zigarettenabsatz allerdings um mehr als die Hälfte zurück. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag im Jahr 2025 bei 795 Zigaretten (1991: 1 831). Die Menge des versteuerten Tabak-Feinschnitts verringerte sich im Vorjahresvergleich um 1,2 % auf 24 864 Tonnen. Der Absatz von Zigarren und Zigarillos sank im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 6,6 % auf 2,1 Milliarden Stück.

Der Absatz von Wasserpfeifentabak belief sich im Jahr 2025 auf 1 162 Tonnen und sank damit um 8,8 % gegenüber dem Vorjahr. Seit dem Inkrafttreten der geänderten Tabaksteuerverordnung zum 1. Juli 2024 sind für Wasserpfeifentabak wieder alle Packungsgrößen zulässig, die zum 1. Juli 2022 eingeführte Packungshöchstmenge von 25 Gramm wurde aufgehoben. Im Unterschied zum Wasserpfeifentabak stieg der Absatz von klassischem Pfeifentabak um 2,9 % gegenüber dem Vorjahr auf 323 Tonnen.

18,2 % mehr Tabak-Ersatzprodukte versteuert als im Vorjahr

Die Menge der im Jahr 2025 versteuerten Substitute für Tabakwaren (z. B. Liquids für E-Zigaretten bzw. Verdampfer) betrug 1,5 Millionen Liter. Damit war die abgesetzte Menge an Tabak-Substituten um 18,2 % höher als im Vorjahr.

Steuertarife: Wasserpfeifentabak und Liquids erst seit 2022 mit eigener Besteuerung

Für die unterschiedlichen Tabakprodukte beziehungsweise Substitute fallen nach dem Tabaksteuergesetz unterschiedliche Steuersätze an, die wiederum zu unterschiedlichen Zeitpunkten schrittweise erhöht werden. So wurde zum 1. Januar 2022 ein separater Steuertarif für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt. Vorher wurden diese wie Pfeifentabak und somit niedriger versteuert. Für Liquids fiel ab 1. Juli 2022 erstmals Tabaksteuer an. Vorher waren Liquids nicht in der Statistik erfasst, weswegen hier noch keine längerfristigen Zeitvergleiche möglich sind. Die aktuelle Fassung des Tabaksteuergesetzes regelt die unterschiedlichen Steuertarife bis zum Jahr 2027

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse und lange Zeitreihen sind über die Tabellen 73411 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
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Telefon: +49 611 75 4315
www.destatis.de/kontakt

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