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Statistisches Bundesamt

Arztpraxen erzielten 2023 zwei Drittel ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung
Einnahmenanteil aus Kassenabrechnung bei Arztpraxen auf 67,0 % gesunken, aus Privatabrechnung auf 28,0 % gestiegen

WIESBADEN (ots)

Der Anteil der Einnahmen aus Kassenabrechnung der Arztpraxen in Deutschland ist im Jahr 2023 auf 67,0 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies der niedrigste Wert seit der erstmaligen Veröffentlichung gesamtdeutscher Ergebnisse im Berichtsjahr 2000. In den vergangenen Jahren war bei Arztpraxen ein Trend hin zu geringeren Einnahmenanteilen aus Kassenabrechnung zu verzeichnen, während die Einnahmen aus Privatabrechnung anteilig stiegen. Im Jahr 2022 hatten Arztpraxen im Durchschnitt noch 71,1 % ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erwirtschaftet und 71,7 % im Jahr 2021.

Die Einnahmen aus Privatabrechnung machten im Jahr 2023 anteilig 28,0 % aus (2022: 24,3 %). 5,0 % wurden aus sonstiger selbstständiger ärztlicher Tätigkeit erzielt, etwa für die Erstellung von Gutachten sowie betriebs- oder durchgangsärztliche Tätigkeiten.

Ein Grund für diese Entwicklung dürfte sein, dass die Zahl der reinen Privatpraxen in Deutschland steigt. Im Jahr 2023 gaben 6,5 % der befragten Praxen an, keine Einnahmen aus Kassenabrechnung zu erzielen. 2022 betrug der Anteil der Privatpraxen noch 5,4 %, 2021 waren es 3,8 %.

Zusätzlich gab es auch Verschiebungen innerhalb der Praxen, die nur oder auch Einnahmen aus Kassenabrechnung generiert haben. 2023 verzeichneten diese Praxen mit 70,3 % anteilig weniger Einnahmen aus Kassenabrechnung als noch 2022 (73,6 %), während der Anteil der Einnahmen aus Privatabrechnung auf 25,0 % stieg (2022: 21,8 %).

Hohe Privatabrechnungsanteile bei Dermatologie und Orthopädie

Der Einnahmenanteil aus Kassen- beziehungsweise Privatabrechnung variiert stark in Abhängigkeit vom ärztlichen Fachgebiet. So erwirtschafteten Praxen des Fachgebiets Haut- und Geschlechtskrankheiten im Jahr 2023 mehr als die Hälfte (52,3 %) der Gesamteinnahmen aus Privatabrechnung. Besonders hoch war der Anteil der Privateinnahmen auch bei Praxen des Fachgebiets Orthopädie und Unfallchirurgie mit 47,2 %, bei Praxen der Fachgebiete Chirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie mit 46,8 % sowie bei urologischen Praxen mit 45,5 %.

Dagegen stammten nur 12,8 % der Einnahmen der Praxen für Allgemeinmedizin, 13,4 % der Einnahmen der Praxen des Fachgebiets Neurologie sowie 15,5 % der Einnahmen von Praxen des Fachgebiets Kinder- und Jugendmedizin aus privater Abrechnung.

In Zahnarztpraxen gut die Hälfte der Einnahmen aus Kassenabrechnung, in psychotherapeutischen Praxen knapp 90 %

Zahnarztpraxen erzielten mit 51,0 % im Jahr 2023 etwas mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung und damit deutlich weniger als Arztpraxen. Gegenüber den Vorjahren ist dieser Anteil auch bei Zahnarztpraxen gesunken (2022: 51,7 %). Die anteiligen Einnahmen aus Privatabrechnung legten von 45,1 % im Jahr 2022 auf 47,2 % im Jahr 2023 zu.

Psychotherapeutische Praxen hatten wie schon in den Vorjahren anteilig deutlich mehr Einnahmen aus Kassenabrechnung als Arzt- und Zahnarztpraxen. Bei ihnen stammten 88,7 % aus Kasseneinnahmen und nur 7,5 % aus Privateinnahmen. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich auch hier die Anteile leicht zugunsten der Privateinnahmen verschoben (2022: 89,2 % Kasseneinnahmen, 7,2 % privat).

Methodische Hinweise:

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 7 % der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Jährlich wird eine neue Stichprobe gezogen.

Unter Einnahmen aus Kassenabrechnung sind Einnahmen aus ambulanter und stationärer kassen- und vertragsärztlicher Tätigkeit zu verstehen. Auch Einnahmen aus hausarztzentrierter Versorgung oder sogenannten Selektivverträgen zählen zu den Einnahmen aus Kassenabrechnung. Einnahmen aus Privatabrechnung umfassen Einnahmen aus ambulanter sowie stationärer privatärztlicher Tätigkeit. Einnahmen aus Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie Einnahmen aus Selbstzahlerleistungen und Abrechnungen für Beihilfeberechtigte fallen ebenfalls unter Einnahmen aus privater Abrechnung.

Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG/Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist seit dem Berichtsjahr 2021 auf eine jährliche Periodizität umgestellt. Dies ermöglichte für die Berichtsjahre 2022 und 2023 erstmals direkte Vorjahresvergleiche.

Weitere Informationen:

Über die Ergebnisse für die Kernmerkmale Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge der Arztpraxen im Jahr 2023 informiert die Pressemitteilung Nr. 269 vom 24. Juli 2025.

Detaillierte Ergebnisse bietet der Statistische Bericht "Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich". Ergebnisse in kompakter Form bieten die Tabellen zu den Kostenstrukturdaten im medizinischen Bereich auf der Themenseite "Dienstleistungen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Informationen zur Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich enthalten die Erläuterungen zur Statistik und der Qualitätsbericht.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

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