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Statistisches Bundesamt

13 Millionen Behandlungen in Notfallambulanzen im Jahr 2024

WIESBADEN (ots)

Stadtstaaten Hamburg und Berlin mit den meisten Fällen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, Schleswig-Holstein und Hessen mit den wenigsten

An Feiertagen wie Weihnachten und Neujahr sichern die Notfallambulanzen in Deutschland vielfach die ärztliche Grundversorgung, doch nicht nur dann sind sie oft erste Anlaufstelle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in den Krankenhäusern in Deutschland im Jahr 2024 rund 13,0 Millionen ambulante Notfälle behandelt - das war ein Anstieg um 5,0 % gegenüber dem Jahr 2023 und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018. Damit wurden im Jahr 2024 im Durchschnitt täglich rund 35 600 Menschen in einer Notfallambulanz versorgt. Im Jahr 2020 war die Zahl der ambulanten Notfallbehandlungen mit insgesamt 9,4 Millionen auf dem niedrigsten Stand, seitdem stieg sie kontinuierlich an. Die Covid-19-Pandemie hatte zu einem Rückgang der Fallzahlen in den Notaufnahmen geführt.

Die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle betrug im Jahr 2024 insgesamt rund 17,5 Millionen - ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 2,0 %.

Bundesweit 156 Behandlungen in Notfallambulanzen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner

Die meisten in einer Ambulanz behandelten Notfälle gab es 2024 in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (3,4 Millionen Behandlungsfälle), Bayern (1,9 Millionen) und Baden-Württemberg (1,6 Millionen). Auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen deutschlandweit durchschnittlich rund 156 Behandlungen in Notfallambulanzen. Dabei unterscheidet sich die Quote deutlich von Bundesland zu Bundesland: Besonders hoch war sie in den Stadtstaaten Hamburg (213 Fälle je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) und Berlin (208 Fälle), besonders niedrig in Schleswig-Holstein (119) und Hessen (123 Fälle).

Methodische Hinweise

Die Daten zu den Notfallambulanzen stammen aus der Krankenhausstatistik. Hierbei handelt es sich um die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle in einer Notaufnahme. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, falls die Patientin oder der Patient im jeweiligen Berichtsjahr mehrfach in einer ambulanten Notaufnahme behandelt wurde.

Der Auswertung liegen die ambulante Behandlung von Notfällen gemäß EBM-Ziffern 01210, 01212, 01205, 01207 zugrunde sowie die ambulante Behandlung von Notfällen, die nicht über die GKV abgerechnet werden.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

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Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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