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Integrierte kommunale Schulden zum Jahresende 2021 bei 3 895 Euro pro Kopf

WIESBADEN (ots)

  • Das Saarland hatte Ende 2021 die höchste kommunale Pro-Kopf-Verschuldung, gefolgt von Hessen und Rheinland-Pfalz
  • In Brandenburg, Bayern und Sachsen war der kommunale Pro-Kopf-Schuldenstand besonders niedrig
  • Hohe Steigerungsraten in Niedersachsen und Baden-Württemberg

Die Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen waren zum Jahresende 2021 beim nicht-öffentlichen Bereich nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit 299,7 Milliarden Euro verschuldet. Das entsprach einer Verschuldung von 3 895 Euro pro Kopf. Dabei werden neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen diese integrierten kommunalen Schulden gegenüber dem Jahresanfang 2021 um 4,1 %. Getrieben wurde der Anstieg durch kommunale Beteiligungen an sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, deren Schulden um 7,8 % anwuchsen. Die Schulden der Kern- und Extrahaushalte sanken dagegen leicht um 0,1 %. Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg sind in den Ergebnissen nicht enthalten, da sie in den amtlichen Finanzstatistiken nicht der kommunalen, sondern der Länderebene zugeordnet werden.

Durch die integrierte Modellrechnung wird die Gesamtverschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände in hoher Detailtiefe bis zur Einzelgemeinde darstellbar. Sie bezieht neben den unmittelbaren Schulden der Kommunen auch die Schulden der ausgegliederten mittel- und unmittelbaren kommunalen Beteiligungen an öffentlich bestimmten Einheiten ein. Kommunale Beteiligungen umfassen Extrahaushalte wie Museen oder Schulverbände, aber auch sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wie zum Beispiel Ver- und Entsorgungsunternehmen. Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken - also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich in Verantwortung gezogen werden kann - kann davon nicht abgeleitet werden. Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist nicht direkt vergleichbar mit der nach Vorgaben der Europäischen Union erstellten Schuldenstatistik (siehe dazu Pressemitteilung Nr. 317 vom 28. Juli 2022).

Saarland mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung, aber auch mit deutlichem Rückgang

Nach der integrierten Modellrechnung wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland zum Jahresende 2021 mit 6 124 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf, gefolgt von den Kommunen in Hessen (5 313 Euro) und Rheinland-Pfalz (4 688 Euro). Allerdings sanken im Saarland, wo seit 2020 ein kommunales Entschuldungsprogramm gilt, die integrierten kommunalen Schulden im Jahresverlauf 2021 um 4,1 %. Besonders ausgeprägt war hier der Schuldenabbau bei den Kern- und Extrahaushalten (-8,3 %). In Rheinland-Pfalz wiesen vor allem einige von der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal betroffene Kommunen steigende Schulden auf. Gegenläufige Sondereffekte wie etwa durch hohe Gewerbesteuereinnahmen ortsansässiger Unternehmen in Mainz und Idar-Oberstein im Landkreis Birkenfeld trugen aber insgesamt zu einem Schuldenabbau der rheinland-pfälzischen Kommunen von 2,5 % bei. Dagegen fand in Hessen insbesondere durch kommunale Einheiten im Bereich Wohnungsbau und Stadtentwicklung ein Schuldenaufbau von insgesamt 4,1 % statt.

Bayern und Sachsen mit Schuldenanstiegen, jedoch von niedrigen Schuldenniveaus

Die geringsten Schuldenniveaus je Einwohnerin und Einwohner wurden für die Kommunen in Brandenburg (2 535 Euro), Sachsen (2 583 Euro) und Bayern (2 744 Euro) ermittelt. Während die integrierten kommunalen Schulden Bayerns (+3,9 %) und Sachsens (+0,7 %) im Jahr 2021 zunahmen, lagen die Schulden Brandenburgs zum Jahresende um 1,5 % niedriger als zu Jahresbeginn. Der Hauptgrund dafür war der Schuldenabbau dreier Kommunen im Rahmen eines gezielten Entschuldungsprogramms.

Hohe Steigerungsraten in Niedersachsen und Baden-Württemberg

Besonders hohe prozentuale Steigerungen der integrierten Schulden wiesen die Kommunen in Niedersachsen (+15,9 %) und Baden-Württemberg (+13,9 %) auf. In beiden Fällen ließen sich die Schuldenanstiege auf kommunale Beteiligungen an Versorgungsunternehmen zurückführen. Insgesamt lagen beide Bundesländer mit 4 004 Euro beziehungsweise 3 893 Euro integrierten kommunalen Schulden pro Kopf zum Jahresende 2021 nah am Bundesdurchschnitt.

Methodische Hinweise:

Die Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute, der sonstige inländische Bereich - wie zum Beispiel private Unternehmen - und der sonstige ausländische Bereich. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich.

Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 01.01. eines Jahres berechnet. Sie enthalten die Schuldenentwicklung über das Jahr und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse auf Gemeindeebene und methodische Erläuterungen enthält die Bund-Länder-Veröffentlichung "Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände" für 2021. Sie steht im gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Download zur Verfügung. Ergebnisse zur Entwicklung in den einzelnen Ländern bieten die Tabelle "Integrierte kommunale Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich am 31.12.2021" auf der Themenseite "Schulden, Finanzvermögen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamte sowie die Internetangebote der Statistischen Ämter der Länder.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

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