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Statistisches Bundesamt

Insolvenzen im ersten Halbjahr 2002

Wiesbaden (ots)

Die statistische Erfassung der Insolvenzen in
Deutschland ist derzeit erschwert, denn die Reform des 
Verbraucherinsolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung zum 1. 
Dezember 2001 trifft u. a. für den Personenkreis von ehemals 
selbstständig Tätigen neue Regelungen. Dabei handelt es sich um 
Personen, die früher eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben 
und denen der Gesetzgeber nunmehr - unter erleichterten 
Voraussetzungen - eine Restschuldbefreiung eröffnet. Dadurch ist die 
Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen 
beeinträchtigt. Diese und eine Reihe anderer für die Beantragung und 
Durchführung von Insolvenzen zum 1. Dezember 2001 in Kraft 
getretenen Änderungen der Insolvenzordnung verhindern Vergleiche der 
Insolvenzzahlen ab diesem Zeitpunkt mit den Vorjahreszahlen.
Im ersten Halbjahr 2002 wurden, wie das Statistische Bundesamt 
mitteilt, den deutschen Amtsgerichten 18 500 Insolvenzen von 
Unternehmen und 21 200 von übrigen Schuldnern gemeldet. Zu den 
letzteren zählen 9 900 Insolvenzen von Verbrauchern, 10 100 von 
anderen natürlichen Personen und knapp 1 200 Nachlassinsolvenzen.
Die angesprochenen Änderungen der Insolvenzordnung wirken sich 
insbesondere auf die Anzahl der Insolvenzen natürlicher Personen, 
aber auch Insolvenzen von Einzelunternehmern und Angehörigen freier 
Berufe aus:
  • Bei mittellosen natürlichen Personen und Einzelunternehmern, welche die Verfahrenskosten nicht aufbringen konnten, wurde nach altem Recht in der Regel kein Insolvenzverfahren eröffnet; nach der Gesetzesänderung können die Verfahrenskosten gestundet werden. Diese Stundungsmöglichkeit hat zu wesentlich mehr Insolvenzverfahren geführt. Zu diesem Personenkreis zählen auch die erstmals vom Gesetz unterschiedenen ehemals selbstständig Tätigen; das sind Unternehmer, die bereits früher ihre betriebliche Tätigkeit eingestellt hatten, aber jetzt als natürliche Personen Insolvenz angemeldet haben; sie werden in der Statistik ab Anfang 2002 den übrigen Schuldnern zugerechnet.
  • Die Verkürzung der "Wohlverhaltensphase" zur Erlangung der Restschuldbefreiung von sieben auf sechs Jahre dürfte ebenfalls zu höheren Insolvenzzahlen geführt haben. In Erwartung des neuen Rechts dürften viele zahlungsunfähige Personen und Einzelunternehmer den Insolvenzantrag erst nach In Kraft Treten der geänderten Insolvenzordnung eingereicht haben.
Diese Änderungen der Insolvenzordnung haben im ersten Halbjahr 2002 
wesentlich zu einem starken Anstieg der Insolvenzzahlen von 
natürlichen Personen, von Einzelunternehmern und Angehörigen freier 
Berufe beigetragen. Bei den Insolvenzen von Personen- und 
Kapitalgesellschaften sind Vergleiche mit den Vorjahreszahlen 
indessen möglich: Sie stiegen um 10 % auf knapp 11 700 Fälle.
Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen der Gläubiger für 
alle Insolvenzanträge im ersten Halbjahr 2002 auf 24 Mrd. Euro; nach 
damaligem Insolvenzrecht ergaben sich für das erste Halbjahr 2001 14 
Mrd. Euro. Bei den betroffenen Unternehmen waren im ersten Halbjahr 
2002 134 000 Arbeitnehmer beschäftigt.
Weitere Auskünfte erteilt:	Jürgen Angele, 
Telefon: (0611) 75-2978,
E-Mail:  juergen.angele@destatis.de
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Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

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