Alle Storys
Folgen
Keine Story von Statistisches Bundesamt mehr verpassen.

Statistisches Bundesamt

DESTATIS: Internetangebot des Bundeswahlleiters für Deutsche im Ausland

Wiesbaden (ots)

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, sind in
seinem Internetangebot ab  sofort unter www.destatis.de/wahlen im 
Bereich "Service für  Auslandsdeutsche" ausführliche Informationen 
zum Wahlrecht für  Deutsche im Ausland bei der Wahl zum 15. 
Deutschen Bundestag am 22.  September 2002 abrufbar.
Das Serviceangebot umfasst insbesondere das Antragsformular für die  
Eintragung in ein Wählerverzeichnis in Deutschland zur 
Bundestagswahl  2002, das im PDF-Format heruntergeladen und am PC 
ausgefüllt werden  kann.
Achtung: Da der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis  
eigenhändig zu unterzeichnen ist, muss der Antragsteller das am PC  
ausgefüllte Formular vollständig ausdrucken, unterschreiben und auf  
dem Postweg seiner letzten Heimatgemeinde in Deutschland 
übermitteln;  eine Übermittlung als E-Mail ist nicht zulässig.
Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der  
Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002 teilnehmen.
1. Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates leben, 
können an der bevorstehenden Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,    
- am Wahltag (22. September 2002) das achtzehnte Lebensjahr 
  vollendet haben,    
- nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in  der         
  Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und    
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten des  
Europarates: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien,  
Bulgarien, Dänemark, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,  
Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland,  
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,  
Luxemburg, Malta, Republik Moldau, Niederlande, Norwegen, 
Österreich,  Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San 
Marino,  Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, 
Tschechische  Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes 
Königreich und Zypern.
2. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates  
leben, können an der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag teilnehmen,  
wenn am Wahltag nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem  
Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und sie  
die übrigen oben unter 1. erwähnten vier Voraussetzungen erfüllen.
3. Deutsche, die im Ausland leben und die unter 1. oder 2. 
genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das  
Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland  
eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem  
besonderen Formular beantragt werden; zugleich muss der Deutsche  
schriftlich an Eides statt versichern, dass er wahlberechtigt ist.
Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis 
zur Bundestagswahl sind erhältlich.
  • ab sofort (erstmals) im Internetangebot des Bundeswahlleiters als Download (pdf-Datei) unter www.destatis.de/wahlen bei "Service für Auslandsdeutsche" oder als Papiervordrucke
  • ab sofort beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Telefon: 49(0)1888/644-8518, Telefax: 49(0)1888/644-8977, E-Mail: bundeswahlleiter-bonn@destatis.de oder
  • ab sofort bei den Kreiswahlleitern in Deutschland oder
  • ab März/April bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde  
oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für  
ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der  
erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
4. Der im Ausland lebende Wahlberechtigte muss mit dem  
Antragsformular jeweils für sich gesondert die Eintragung in das  
Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit seiner  
eidesstattlichen Versicherung, wahlberechtigt zu sein, an die  
Gemeinde, in der er vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik  
Deutschland zuletzt gemeldet war, senden.
Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem  
Wahltag, d.h. spätestens am 1. September 2002, bei der zuständigen  
Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke  
sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.
5. Der wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhält nach seiner  
Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung - ca.  
einen Monat vor dem Wahltag - die für seine Briefwahl erforderlichen 
 Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag,  
Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt.
Der Wähler muss dann in dem verschlossenen amtlichen  
Wahlbriefumschlag
- seinen Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie    
- in dem verschlossenen amtlichen Wahlumschlag seinen Stimmzettel
der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, 
so rechtzeitig  übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 
Wahltag, dem 22.  September 2002, bis 18.00 Uhr eingeht.
6. Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag am  
22. September 2002 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen  
der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen  
Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen  
weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die  
Wahlmöglichkeit für Deutsche im Ausland hin. Daneben wäre es  
wünschenswert, wenn Familienangehörige oder Freunde, die in der  
Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins  
Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, 
Freunde  und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur 
Teilnahme an  der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag aufmerksam 
machen.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz, 
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext
DESTATIS, Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

DESTATIS, Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
  • 04.03.2002 – 07:53

    DESTATIS: Telekommunikation im Februar 2002 um 2,7 % billiger

    Wiesbaden (ots) - Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, mitteilt, lagen die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen aus Sicht der privaten Haushalte im Februar 2002 im Vergleich zum Februar 2001 um 2,7 % niedriger. Im Dezember 2001 und Januar 2002 waren diese Preise im Vorjahresvergleich um 3,0 % bzw. 2,6 % zurückgegangen. Gegenüber dem Vormonat ist der Gesamtindex im Februar 2002 um 0,1 % ...

  • 28.02.2002 – 08:12

    DESTATIS: KORREKTUR: Erzeugerpreise im Januar 2002 um 0,1 % niedriger als im Vorjahr

    Wiesbaden (ots) - Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, mitteilt, lag der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Januar 2002 um 0,1 % unter dem Niveau von Januar 2001. Eine geringere jährliche Preissteigerungsrate hatte es zuletzt im September 1999 (- 0,5 %) gegeben. Im Dezember 2001 hatte die Jahresveränderungsrate + 0,1 % betragen. Im ...

  • 28.02.2002 – 08:00

    DESTATIS: Binnenschifffahrt beförderte 2,4 % weniger Güter im Jahr 2001

    Wiesbaden (ots) - Nach vorläufigen Berechnungen von Destatis, dem Statistischen Bundesamt, wurden im Jahr 2001 in der Binnenschifffahrt in Deutschland 236,5 Mill. t Güter und damit 2,4 % weniger transportiert als im Vorjahr. Die Transportleistung - das Produkt aus beförderter Gütermenge und Transportweite im Inland - verringerte sich um 2,5 % auf ...