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Statistisches Bundesamt

312 000 Personen erhielten Ende 2007 Hilfe zum Lebensunterhalt

Wiesbaden (ots)

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, ist zum Jahresende 2007 in Deutschland die Zahl der 
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften 
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") gegenüber dem Vorjahr 
um 2,1% auf insgesamt rund 312 000 Personen angestiegen. Der Anteil 
dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag damit - wie im Vorjahr - 
bei 0,4%. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel 
des SGB XII "Sozialhilfe" soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung, 
Kleidung, Unterkunft und Heizung decken ("soziokulturelles 
Existenzminimum").
Die höchsten Empfängerquoten gab es Ende 2007 in Berlin (7,4 
Empfänger je 1 000 Einwohner) und Sachsen-Anhalt (5,9 je 1 000 
Einwohner). Die niedrigsten Quoten verzeichneten Baden-Württemberg 
(1,3 je 1 000 Einwohner) sowie Rheinland-Pfalz (2,4 je 1 000 
Einwohner).
Von den insgesamt 312 000 Empfängern bezogen 88 000 Personen (28% 
der Empfänger) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von 
Einrichtungen (bis Ende 2004 so genannte "Sozialhilfe im engeren 
Sinne"); dies entspricht einem Anstieg von 8,1% gegenüber dem 
Vorjahr. Der Anteil dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag - wie
im Vorjahr - bei 0,1%. Infolge des zum 1. Januar 2005 in Kraft 
getretenen Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am 
Arbeitsmarkt ("Hartz IV") ging die Zahl der Hilfebezieher außerhalb 
von Einrichtungen drastisch zurück. Ende 2004, also unmittelbar vor 
Inkrafttreten von "Hartz IV", hatten noch rund 2,9 Millionen Personen
oder 3,5% der Bevölkerung diese Hilfeleistung bezogen. Seit 2005 
erhalten ehemalige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die 
grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige 
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) 
"Grundsicherung für Arbeitsuchende". Dieser Personenkreis wird seit 
2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Hilfe zum 
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten seit Anfang 2005
somit zum Beispiel nur noch vorübergehend Erwerbsunfähige, 
längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger 
Rente.
Zur Struktur der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 2007 ist Folgendes 
festzustellen:
Rund 77 000 oder 87% der Hilfebezieher waren Deutsche, 11 000 oder 
13% ausländische Mitbürger. Die Empfängerquote der Ausländer (1,6 
Hilfebezieher je 1 000 Einwohner) lag höher als die der Deutschen 
(1,0 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner). Etwas mehr als die Hälfte der
Leistungsempfänger (52%) war männlich. Rund 18% der Empfänger waren 
Kinder unter 18 Jahren. Das Durchschnittsalter der Hilfebezieher lag 
bei 41 Jahren.
Die rund 88 000 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt 
außerhalb von Einrichtungen lebten in 80 000 Haushalten; gut drei 
Viertel davon (76%) waren Einpersonenhaushalte.
Neben den Hilfebeziehern außerhalb von Einrichtungen gab es am 
Jahresende 2007 noch rund 224 000 Personen (72% der Empfänger 
insgesamt), die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung (zum 
Beispiel Wohn- oder Pflegeheim) erhielten. Gegenüber dem Vorjahr war 
hier ein minimaler Rückgang (- 0,1%) festzustellen. Der 
Ausländeranteil lag bei den Hilfeempfängern in Einrichtungen bei 
lediglich knapp 3%. In Einrichtungen überwogen leicht die 
Hilfebezieherinnen mit 51%. Das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger
in Einrichtungen betrug 55 Jahre.
Gegenüber dem Stand Ende 2004 hat sich die Zahl der Empfänger von 
Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen aufgrund gesetzlicher 
Änderungen damit mehr als vervierzehnfacht. Bis Ende 2004 wurden 
nämlich auch die Kosten des reinen Lebensunterhalts in einer 
Einrichtung (Unterkunft, Verpflegung, et cetera) im Rahmen der 
stationären Leistung oder Maßnahme (zum Beispiel Eingliederungshilfe 
für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege) als Bedarf anerkannt. 
Seit 2005 werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für diesen 
Personenkreis jeweils als separate Leistungen bewilligt. Dadurch 
werden behinderte und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen nun 
auch in der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum 
Lebensunterhalt erfasst, sofern sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel 
durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung oder in anderer Weise decken können.
Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen 
Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2007 
netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer 
Sozialleistungsträger, 765 Millionen Euro auf; dies entspricht einer 
Steigerung von 13,1% gegenüber dem Vorjahr. Rund 335 Millionen Euro 
(44% der Ausgaben für diese Hilfeart) wurden dabei für Leistungen 
außerhalb von Einrichtungen aufgewandt, die Ausgaben für Leistungen 
in Einrichtungen beliefen sich auf 430 Millionen Euro (56% der 
Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Jahr 2004 wurden noch
8,8 Milliarden Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Der
deutliche Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist - wie oben bereits
dargestellt - auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 
zurückzuführen. Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2007 pro 
Einwohner rund 9 Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben, 
2004 waren es noch 107 Euro.
Eine methodische Kurzbeschreibung, eine zusätzliche Tabelle und 
weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung 
dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
Telefon: (0611) 75-8164,
E-Mail:  sozialhilfe@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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