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Deutsche Bahn AG

Stellungnahme zur Entscheidung im Zivilprozess Eschede

Berlin (ots)

Die Deutsche Bahn hat die Entscheidung des
Landgerichts Berlin nicht anders erwartet. Das Gericht hat die Klage
der sechs Parteien von Hinterbliebenen auf höheres Schmerzensgeld
abgewiesen und damit die Rechtsposition der Deutschen Bahn bestätigt.
Hartmut Mehdorn: "Es zeigt sich, dass Rechtsanwalt Dr. Geulen von
vornherein nichts anderes im Sinn hatte, als unter öffentlicher
Ausnutzung des Schmerzes von Angehörigen Eigen-Profilierung zu
betreiben. Eschede war eine Katastrophe, die die Bahn mit all ihren
Folgen für Opfer und Angehörige zutiefst bedauert. Das Leid um den
Verlust von Angehörigen lässt sich nicht mit Geld entschädigen. Aber
wir können für daraus entstandene Schäden schnell und unbürokratisch
aufkommen. Das hat die Bahn ohne Rücksicht auf die Klärung der
Schuldfrage getan. Insgesamt hat die Bahn bis jetzt rund 24 Mio. Euro
an Entschädigungsleistungen an Angehörige und Opfer gezahlt. Einzelne
Geschädigte, darunter auch solche, die sich der von vornherein
juristisch aussichtlosen Klage von Herrn Dr. Geulen angeschlossen
haben, haben nach Eschede von der Bahn Beträge von über 500.000 Euro
erhalten."
Die Höhe des von der Bahn gezahlten Schmerzensgeldes für
Angehörige liegt weit über dem, was die deutsche Rechtsprechung
zuerkennt.
Rückfragen:
Dieter Hünerkoch
Leiter Kommunikation
Tel. 0 30 297-61130
Fax 0 30 297-61919
Werner W. Klingberg
Konzernsprecher
Tel. 030 297-61180
Fax 030 297-62086
medienbetreuung@bku.db.de
http://www.bahn.de

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