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TÜV Rheinland erfüllt neue Anforderungen für Blendgutachten bei Solaranlagen

TÜV Rheinland erfüllt neue Anforderungen für Blendgutachten bei Solaranlagen
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TÜV Rheinland erfüllt neue Anforderungen für Blendgutachten bei Solaranlagen

Immer mehr PV-Anlagen entstehen an Straße und Schiene / Fernstraßenbundesamt verlangt Blendgutachten von Betreibern / TÜV Rheinland deckt neue behördliche Vorgaben ab

TÜV Rheinland erfüllt die neuen Vorgaben für Blendgutachten bei PV-Anlagen. In Deutschland verlangt das Fernstraßenbundesamt für Solaranlagen nahe Straßen und Schienen ein Blendgutachten. Betreiber müssen darin nachweisen, dass Reflexionen der PV-Module den Verkehr nicht gefährden. Einheitliche wissenschaftliche Standards für Blendgutachten fehlten in Deutschland allerdings bislang, auch eine Akkreditierung ist nur in bestimmten Fällen notwendig. Deshalb fallen Bewertungen je nach Gutachter unterschiedlich aus. Anfang November veröffentlichte das Fernstraßenbundesamt erstmals Eckpunkte dazu, welche Anforderungen für Gutachter gelten sollen – Vorgaben, die TÜV Rheinland bereits seit Jahren erfüllt.

Beschleunigte Prüfung durch die Behörden möglich

Der Prüfdienstleister hat viel Erfahrung bei der Erstellung von Blendgutachten und wurde 2025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erstmals geprüft und akkreditiert – ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem TÜV Rheinland über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus geht.

Das Unternehmen berechnet für jede geplante PV-Anlage, wie stark Sonnenlicht von den Modulen reflektiert wird und ob dadurch eine unzulässige Blendung entsteht. Die Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland füttern ihre Simulationen mit Standortdaten, Daten zum Sonnenstand über ein ganzes Jahr und technischen Spezifikationen der Anlage. Direkte Reflexionen können so präzise ausgerechnet werden, für indirekte Lichtspiegelungen nutzen die Fachleute ein Modell. Mit einem solchen Gutachten können Betreiber von PV-Anlagen nachweisen, dass die Ausrichtung ihrer Module für die Verkehrssicherheit unbedenklich ist. Weil TÜV Rheinland alle Gutachteranforderungen des Fernstraßenbundesamtes erfüllt, ist eine beschleunigte Prüfung durch die Behörden möglich.

Solarenergie entlang von Straße und Schiene

Der Ausbau der Solarenergie erfordert künftig große Flächen: Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll sich die installierte PV-Leistung bis 2030 auf 215 Gigawatt verdoppeln. Rund 50.000 Hektar zusätzliche Fläche werden benötigt, eine Fläche, die etwas größer ist als Köln. Um Umwelt und Natur zu schonen, werden PV-Anlagen bevorzugt auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Standorten wie entlang von Autobahnen oder Schienenwegen installiert. Betreiber müssen dabei sicherstellen, dass ihre Anlagen den Verkehr nicht gefährden. Bekannt ist etwa ein Fall am Amsterdamer Flughafen Schiphol: Dort blendeten Reflexionen eines Solarparks die Piloten beim Anflug. Zwischenzeitlich stand eine Landebahn-Sperrung im Raum.

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Pressestelle TÜV Rheinland, Tel.: 02 21/8 06-21 48

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