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ARD-Pressemitteilung
Studie: Kommerzielle Anbieter können freie öffentliche Kommunikation im Internet nicht sichern - Gesetzgeber gefordert

Köln (ots)

Im Internet können kommerzielle Anbieter allein nicht
die verfassungsrechtlich geforderte freie öffentliche Kommunikation
gewährleisten. Das ergibt die Studie "Perspektiven der Gewährleistung
freier öffentlicher Kommunikation" des Hamburger
Hans-Bredow-Instituts und des Instituts für Rundfunkökonomie an der
Universität Köln. In der Studie werden verschiedene Online-Dienste
differenziert und unter verfassungsrechtlichen und ökonomischen
Gesichtspunkten untersucht.
Die Institute sehen den Gesetzgeber gefordert, freie öffentliche
Kommunikation - deren Gewährleistung Grundgesetz-Artikel 5 gebietet -
auch im Online-Bereich zu sichern. Dieses Gebot erfordere freie
öffentliche und individuelle Meinungsbildung. Defizite in diesem
Prozess hat der Gesetzgeber nach Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zu verhindern. Im Rundfunkbereich bürgt der
öffentlich-rechtliche Grundversorgungsauftrag für freie öffentliche
Kommunikation.
Die Studie zeigt auf, dass im Internet die Erhaltung von Vielfalt
- Ziel des traditionellen Konzepts für freie öffentliche
Meinungsbildung - nicht mehr ausreicht. Aus der Präsenz einer
Information im unüberschaubaren Internet folgt keineswegs, dass
Nutzer sie finden und sie der öffentlichen Kommunikation zur
Verfügung steht. Die Vermittlung durch Suchmaschinen, Newsarchive und
Portale erhält im Internet entscheidende Bedeutung. Defizite
unterschiedlicher Dienstetypen, die sich aus der Abhängigkeit vieler
Online-Dienste von Werbung oder Nutzer-Gebühren ergeben,
beeinträchtigen aber Qualität und Zugänglichkeit der Informationen im
Internet. Insofern diese Defizite die freie Meinungsbildung
gefährden, müssen sie, so das Ergebnis der Studie, durch regulative
Vorgaben sowie durch die Etablierung gemeinwohlorientierter
nichtkommerzieller Institutionen - wie etwa die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - ausgeglichen werden. Dies
gilt insbesondere dann, wenn sich verfassungsrechtlich relevante
Funktionen des traditionellen Rundfunks auf neue Dienste verlagern.
In diesem Fall könnte, so die Autoren der Studie, der
Grundversorgungsauftrag Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks im Internet gebieten.
Die Studie "Perspektiven der Gewährleistung freier öffentlicher
Kommunikation" kann über die ARD-Pressestelle bezogen werden. Eine
Zusammenfassung ist als Sonderheft der "Zeitschrift für Urheber- und
Medienrecht" erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter
www.hans-bredow-institut.de.
Rückfragen: ARD-Pressestelle, Alexander Hack, Tel. 0221/220-1867

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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