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ARD-Gremienvorsitzender Grätz: Kabel als Verbreitungsweg für öffentlich-rechtliche Programme sichern

Köln (ots)

Die sich als Leitmesse für Unterhaltungselektronik
verstehende IFA hat den Vorsitzenden der ARD
Gremienvorsitzenden-konferenz, Reinhard Grätz, in seiner Auffassung
bestärkt, dass auch in der digitalen Welt Kabel und Satellit die
wichtigsten Übertragungswege bleiben werden. Die Attraktivität der
auf der Messe für ein Fachpublikum demonstrierten Leistungsfähigkeit
des digital-terrestrischen Verbreitungswegs und der auf Multimedia
eingerichteten Empfangsgeräte wird sich dagegen erst am Markt
herausstellen.
Dennoch ist es richtig, so Grätz im Schreiben an die
Ministerpräsidenten von NRW und Rheinland-Pfalz, dass sich die
Landesrundfunkanstalten an Pilotprojekten wie in Berlin und
hoffentlich auch bald in NRW beteiligen, um das Interesse an
digital-terrestrischer Versorgung mit 20 bis 24 Programmen und
multimedialen Diensten auszuloten. Denn nur die Terrestrik ermöglicht
den direkten Weg der Landessender zu den Kunden, die nur eine
Stabantenne, aber sonst keine technische Zusatzausrüstung brauchen.
Ihnen entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Dennoch werden sich
die über 18 Mio. Kabelhaushalte und die 12 Mio. Satellitenhaushalte
kaum von heute auf morgen dem digitalen Antennenempfang zuwenden.
Dies bedarf erheblicher Überzeugungsarbeit. Es sei denn,
Verschlüsselung macht den Satellitenempfang attraktiver Programme zu
teuer und das Angebot der neuen anglo-amerikanischen Kabeleigner
überzeugt den deutschen Markt nicht. Hierüber lässt sich derzeit aber
nur spekulieren.
Daher kommt es darauf an, so der Vorsitzende der
ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz, Rechtssicherheit für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen, damit seine Programme
weiterhin zu bezahlbaren Preisen und an den erforderlichen Plätzen
über Kabel verbreitet werden. Einen von ihm befürworteten Weg hat
Ministerpräsident Kurt Beck in die Diskussion gebracht, dass
mindestens die Hälfte der angebotenen Fernsehprogramme und Inhalte
von solchen Anbietern kommen müssen, die nicht dem Kabelnetzbetreiber
zuzurechnen sind. Diesen Regelungsvorschlag wertet Grätz als
Mindestrahmen für angemessene "must-carry"-Auflagen im
Fernsehbereich, damit nicht nur die Vollprogramme, Das Erste und die
Dritten, sondern auch die gemeinsam von ARD und ZDF verantworteten
Spartenkanäle vom Schutz erfasst sind.
Grätz: "Die Liberalisierung des Kabelmarktes ist an sich nicht zu
beanstanden. Dadurch entsteht jedoch noch kein Mehrwert. Im Gegenteil
- sie führt zu neuen Belastungen. Die von den früheren Postkunden
bezahlten Kabelnetze müssen nun noch einmal von den Kabelkunden
bezahlt werden."
Rückfragen: ARD-Pressestelle, Gudrun Hindersin, Tel. 0221/220-1867

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