Alle Storys
Folgen
Keine Story von Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV) mehr verpassen.

Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Umstrittenes Gedenken an Völkermord in Namibia (28.5.): Ovaherero und Nama lehnen Gedenktag ab – Kritik an Verzerrung von Fakten

Zum Völkermord-Gedenktag der namibischen Regierung am 28. Mai macht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) darauf aufmerksam, dass dieser Tag von den offiziellen Vertretungen der Ovaherero und Nama abgelehnt wird.

Der 28. Mai wurde am 28. Mai 2024 eingeführt und als offizieller Feiertag deklariert. Er bezieht sich auf die Schließung der Konzentrationslager im Jahr 1908 und wird von der Regierung als Tag der Befreiung dargestellt. „Die Deklaration des 28. Mai als Befreiungstag verzerrt historische Fakten und verharmlost die anhaltenden Folgen des Genozids. Von einer echten Befreiung der Gefangenen kann keine Rede sein. Sie wurden nicht in Freiheit entlassen, stattdessen setzten sich Folter, Vergewaltigungen und Morde außerhalb der Lager fort. Bis heute sind die Folgen in Form von Landenteignung, ökonomischer Marginalisierung und sozialer Ausgrenzung spürbar“, sagt Laura Mahler, GfbV-Referentin für Subsahara-Afrika.

Auch das Youth Forum der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) übt scharfe Kritik: „Die Gefangenen wurden nicht befreit, sie kehrten nicht zu ihren Familien zurück, sie bekamen ihr Land nicht zurück, sie bekamen ihr Vieh nicht zurück, sie bekamen ihr Leben nicht zurück, also woran erinnern wir uns bei der Schließung der Konzentrationslager?“, fragt die Jugendvertretung der NTLA.

Der Konflikt um den Gedenktag steht laut der GfbV exemplarisch für das zentrale Problem der mangelhaften Einbeziehung der Ovaherero und Nama in politische Entscheidungsprozesse, sowohl durch die namibische Regierung als auch durch Deutschland. „Bereits bei den Verhandlungen zur Gemeinsamen Erklärung zwischen Namibia und Deutschland wurden die betroffenen Gemeinschaften nicht ausreichend einbezogen. Der Gedenktag macht diese strukturelle Ausgrenzung einmal mehr sichtbar“, so Mahler weiter. Nama und Ovaherero hatten der namibischen Regierung alternative Gedenktage vorgeschlagen, doch die namibische Regierung ignorierte diese Vorschläge.

„Der 28. Mai darf von der namibischen Regierung nicht zu Selbstdarstellungszwecken missbraucht werden, geschweige denn, um politischen Druck auf betroffene Gemeinschaften auszuüben, um diese zur Akzeptanz der Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Namibia zu bewegen. Für eine Aufarbeitung des Genozids muss ein Dialog auf Augenhöhe stattfinden. Auch die neue deutsche Bundesregierung steht diesbezüglich in der Verantwortung. Sie darf sich nicht hinter der Souveränität der namibischen Regierung verstecken, sondern muss aktiv dazu beitragen, dass die offiziellen Vertretungen der Ovaherero und Nama in die Verhandlungen einbezogen werden“, fordert Mahler.

Sie erreichen Laura Mahler unter l.mahler@gfbv.de oder 03051 / 695825-3.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Pressereferat
Sarah Neumeyer
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.:  +49 551 499 06-21
Fax:  +49 551 580 28
E-Mail:  presse@gfbv.de
 www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
Weitere Storys: Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Weitere Storys: Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)