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Der Tagesspiegel: Bahnkunden sollen mehr Rechte bekommen

Berlin (ots)

Bahnkunden können wohl auch in Zukunft erst bei
Verspätungen von einer Stunde mit einer Entschädigung rechnen. Nach 
Informationen des Tagesspiegels (Dienstagausgabe) hat sich 
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) mit seiner 
Forderung nicht durchsetzen können. Er wollte, dass Fahrgäste im 
Fernverkehr bereits bei Verspätungen von 30 Minuten eine 
Entschädigung bekommen. Jetzt versucht das 
Verbraucherschutzministerium zugunsten der Kunden zumindest eine 
Pflicht zur außergerichtlichen Schlichtung in dem geplanten Gesetz zu
verankern.
Im Bundesjustizministerium wird derzeit auf Hochtouren an dem 
Entwurf für ein neues Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte 
gearbeitet. Das Kabinett soll möglichst noch vor der Sommerpause über
das Vorhaben entscheiden, heißt es im Ministerium. Bereits im 
vergangenen September hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries 
(SPD) Eckpunkte des neuen Gesetzes vorgestellt. Danach soll die Bahn 
im Fernverkehr für Verspätungen von einer Stunde und mehr eine 
Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises zahlen. Bisher 
sind es 20 Prozent. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr 
sollen künftig 50 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet werden.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon 030 26009-260

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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