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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Umweltverbände kündigen bundesweite Testkäufe zur korrekten Umsetzung des Dosenpfandes ab 1. Oktober 2003 an - Deutsche Umwelthilfe erwartet Anstieg der Mehrwegquote auf über 65 Prozent

Berlin, Radolfzell (ots)

Die Deutsche Umwelthilfe hat in
Schreiben an die Geschäftsleitungen des Lebensmittelhandels
bundesweite Testkäufe zur korrekten Bepfandung von Getränken in Dosen
und Einwegflaschen angekündigt und eine erste Prognose zur weiteren
Entwicklung der Mehrwegquote veröffentlicht: "Mit den Testkäufen
wollen wir sicherstellen, dass die neunmonate Übergangsphase, in der
sich Teile des Handels über den Pfandschlupf um bis zu 400 Mio Euro
bereichert haben, ein Ende findet", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e V. (DUH).
Die Auszahlung des Pfandbetrages davon abhängig zu machen, dass
der Kunde auch nach dem 1. Oktober 2003 bei Rückgabe der Verpackung
einen Sicherheitsbon vorlegen muss (wie dies einer von vier
Pfandsystembetreibern derzeit plant) ist nach Ansicht der DUH
rechtswidrig.
Als Folge der durch einzelne Handelskonzernen angekündigten
Steigerung ihres Getränke-Mehrwegangebotes und entsprechender
Auslistungen von Einweggetränken rechnet die DUH für den Oktober mit
einem Anstieg der Mehrwegquote auf 65 - 67 Prozent. "Damit werden
erstmals wieder zwei von drei verkauften Getränken in Deutschland in
der umweltfreundlichen Mehrwegverpackung verkauft" freut sich Resch.
Dass die Mehrwegquote nicht weiter ansteigt liegt nach Informationen
der DUH auch daran, dass selbst Edeka, Metro und Tengelmann entgegen
ihrer Ankündigung einer Totalauslistung von Einweg auch weiterhin
beispielsweise französische Mineralwässer sowie deutsche Wässer und
Erfrischungsgetränke im PetCycle-Einwegsystem anbieten werden.
Außerdem haben nach Informationen der DUH die Discounter, die ca. 75
% aller Einweggetränke verkauften, gesetzeskonforme Einweg-
Pfandsysteme aufgebaut. "Der ganze Streit betrifft nur noch 5 Prozent
der Getränke - für 95 Prozent bestehen heute schon korrekte
Pfandsysteme", so Resch.
Nachfolgend im Wortlaut das Schreiben der DUH an den
   Lebensmitelhandel:
An die Geschäftsleitung der bundesdeutschen
   Einzelhandelsunternehmen
Ankündigung von Testkäufen zur korrekten Umsetzung der
   Pfandpflicht auf Getränke-Einwegverpackungen
Sehr geehrte Damen und Herren, die bundesdeutschen Umwelt- und
Verbraucherschutzverbände werden zum 1. Oktober 2003 die korrekte
Umsetzung der Pfandpflicht auf Getränke-Einwegverpackungen durch
bundesweite Testkäufe kontrollieren. Dabei werden wir insbesondere
darauf achten, dass die mit der Trennung von Pfandbeleg und leerer
Getränkeverpackung verbundene Geldabschöpfung beim Verbraucher ein
Ende hat. Nach unseren Berechnungen beträgt der einbehaltene
Pfandschlupf bis Ende September ca. 400 Mio. Euro.
Ab dem 1. Oktober 2003 dürfen Getränke in Einweg nur noch dann
verkauft werden, wenn der Pfandbetrag unmittelbar bei Rückgabe der
leeren Verpackung erstattet wird. Eine Fortsetzung der
"Zettelwirtschaft" halten wir für eindeutig rechtswidrig. § 8 Abs. 1
Satz 3 VerpackV sieht die Pfanderstattung "bei Rücknahme der
Verpackungen" und nicht bei Rücknahme der Verpackung und eines
zusätzlichen Gegenstands, wie etwa eines Coupons, vor.
Diese Rechtsauffassung vertreten neben dem Bundesumweltministerium
auch unsere Rechtsanwälte Geulen & Klinger. Ein weiteres wichtiges
Argument sollten sie nicht übersehen: Die Bürger sind die
komplizierte Übergangsregelung leid und erwarten eine zettelfreie
Pfandregelung, wie sie bisher angekündigt und von den meisten
Handelsbetrieben (Getränkefachhandel, Discounter) umgesetzt wird. Wir
fordern Sie hiermit auf, die VerpackV ab dem 1.Oktober juristisch
korrekt, umwelt- und kundenfreundlich umzusetzen, indem Sie entweder
Ihr Getränkeangebot auf umweltfreundliche Mehrwegverpackungen
ausrichten oder sich einem Pfandsystem anschließen, das keine Token
bzw. Pfandgutscheine vorsieht.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass festgestellte
Verstöße gegen die VerpackV unmittelbar zur Anzeige gebracht werden.
Dabei werden wir uns vor allem auf Verbraucherschutz- und
Wettbewerbsverfahren konzentrieren, bei denen die  Ordnungsgelder bis
zu 250.000 € betragen und Entscheidungen kurzfristig in
Eilverfahren ergehen .

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel. mobil: 0171 3649170
Tel. 07732/9995-0
Fax. 07732/9995-77
Email: resch@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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