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Mehr Schutz für wandernde Tiere durch Bonner Konvention

Radolfzell (ots)

Über Schutzmassnahmen für wandernde Tiere
werden Experten aus etwa 100 Ländern vom 18.-24. September in Bonn
diskutieren. Der Anlass: Die 7. Vertragsstaatenkonferenz der "Bonner
Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten", nach
ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt. Ihr wichtigstes Ziel ist
die Erhaltung wandernder Tiere und ihrer Lebensräume über nationale
Grenzen hinaus. Auf der Tagesordnung wird die Erfassung von weiteren
36  Tierarten stehen, wie Wale, Seekühe und Robben, der Weisse Hai
sowie der Asiatische Wildesel, die Saiga Antilope, die Mongolische
Gazelle und 19 Vogelarten.
Weiterhin werden sich die Delegierten mit aktuellen Problemen, wie
Überfischung und Beifang, Ölpest, Windkraftanlagen, Schiffsverkehr
und Klimaveränderung befassen, alles moderne Entwicklungen des
Menschen, die erhebliche Beeinträchtigungen - und Gefahren - für
wandernde Tiere mit sich bringen. So sterben jedes Jahr allein in
der Nordsee Hunderte von Wasservögeln - auch ohne eine aktuelle
Ölpest - an  der schleichenden Ölverschmutzung und etwa 10 000
Schweinswale in nicht für sie aufgestellten Fischernetzen. Von den
behäbigen Seekühen ist schon lange bekannt, dass ihre kläglichen
Restbestände Floridas kaum eine Überlebenschance gegen
Motorbootfahrer haben. Über Auswirkungen des rasant zunehmenden und
immer schneller werdenden Schiffs- und Wassersportverkehrs in allen
Meeren gibt es vorerst wenig Daten. Wie  zum Thema Offshore-Windparks
und der Massentod von Vögeln auf Stromleitungen sollen von
Deutschland eingebrachte Resolutionen weltweite Anstößegeben, um
einen weiteren Rückgang der wandernden Arten zu verhindern.
Die Bonner Konvention verbietet ihren derzeit 80 Vertragsstaaten,
streng geschützte Tierarten (Anhang I) vorsätzlich zu töten, zu
jagen, zu fischen und zu fangen. Darüber hinaus sind die Länder
verpflichtet, die Lebensräume zu erhalten bzw. wieder herzustellen
und Hindernisse zu beseitigen, die die Wanderwege gefährden. "Damit
ist die Bonner Konvention eine bedeutende Konvention, die wichtige
Voraussetzungen zum Überleben gefährdeter Arten trifft," so die
Parlamentarische Staatssekretärin Gila Altmann vom zuständigen
Bundesumweltministerium, "und nicht nur den internationalen Handel
regelt, wie das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" oder
Fangquoten festlegt, wie die "Internationale Walfang Kommission".
85 wildlebende Tierarten genieße bereits mit der Listung in Anhang
I strengen Schutz der Bonner Konvention, wie einige große Wale,
Delfine, Mönchsrobben und Seekühe, Fledermäuse, Schneeleopard,
Grevyzebra und Berggorilla, Schildkröten, sechs nordafrikanische
Antilopen- und Gazellenarten und viele Vogelarten, z.B. Flamingos,
Enten, Störche, Seeadler und Sibirische Schneekraniche.
Für weniger gefährdete Tiere (Anhang II) verlangt die Konvention
auf ihren Schutz zugeschnittene "Regionalabkommen". Sie haben das
Ziel, durch grenzüberschreitende Forschung, Gebietsschutz,
Öffentlichkeitsarbeit und Gesetzgebung den Erhaltungszustand der
Art/en zu verbessern bzw. zu erhalten. Dazu gehören der Afrikanische
Elefant, die europäischen Fledermäuse, mehrere hundert Vogelarten,
einschließlich einiger Pinguine, Sturmvögel und alle Albatrosse, der
Walhai, einige Delfine und Tümmler, Seehunde und Meeresschildkröten
und die meisten Störe.
Deutschland hat 1999 dafür gesorgt, daß die gefährdeten Störe auf
Anhang II gelistet wurden. Das CITES-Handelsabkommen, das seit 1.
April 1998 den Handel mit Kaviar kontrollieren soll, funktioniert
nicht ausreichend. Der Schmuggel mit dem "schwarzen Gold" blüht.
Mindestens 80% allen Kaviars auf dem Weltmarkt sind illegal. Zudem
leiden die urtümlichen Fische extrem unter der Umweltzerstörung und
haben ohne umfangreiche Hilfe keine Überlebenschance.
Zu den Übereinkommen zum Schutz von Fledermäusen in Europa, von
Seehunden im Wattenmeer*, Kleinwalen in Nord- und Ostsee, sowie Walen
im Mittelmeer und Schwarzen Meer, von Meeresschildkröten entlang der
afrikanischen Atlantikküste, Sibirischen Schneekranichen und
Bukharahirschen in Zentralasien sollen auch Maßnahmen zum Schutz von
Albatrossen und Sturmvögeln kommen. Die majestätischen Wandervögel
sind besonders durch die Langleinenfischerei in der südlichen
Hemisphäre gefährdet. Sie schlucken die nicht für sie ausgeworfenen
Köder und verenden elendig. Allein das Auslegen der Fangleinen im
Dunklen würde viele der Meeresvögel vor dem Beifang bewahren.
Mindestens 250.000 Albatrosse und Sturmvögel wurden in den letzten
drei Jahren getötet. "Von der Konferenz soll ein starker Appell
ausgehen, dass Staaten, die Langeleinenfischerei betreiben, das 1999
beschlossene Abkommen unterzeichnen und strikt durchführen", so der
Exekutivsekretär von CMS, Arnulf Müller-Helmbrecht. "Die Technik ist
vorhanden: Der Umbau der Fangschiffe kostet nicht viel mehr als 1000
US Dollar".
Die bisher umfassendste Vereinbarung ist das "Abkommen zur
Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel" (AEWA),
das 1999 in Kapstadt sein erstes Treffen hatte und im Anschluss an
die CMS- Konferenz vom 25.-27. September in Bonn tagt. Es erfasst
derzeit 117 Arealstaaten mit 60 Millionen Quadratkilometern und 172
Arten, wie den Weißstorch, Pelikane, Flamingos und gefährdete Enten,
die auf intakte Feuchtgebiete angewiesen sind. "Zugvögel brauchen
nicht nur in ihren Brut- und Überwinterungsgebieten Schutz,"
erläutert der Exekutivsekretär, "sondern auch auf ihren Rastplätzen
und Zugwegen." AEWA wird als wesentliches Instrument zur Erhaltung
der Wasservögel auf dem Zugweg ins 21. Jahrhundert angesehen. "Man
bedenke, dass sich wandernde Vögel im Laufe von 200 Millionen Jahren
entwickelt haben," so der Exekutivdirektor von UNEP (Umweltprogramm
der Vereinten Nationen) Dr. Klaus Töpfer. "Eine Studie der
Max-Planck-Gesellschaft belegt, dass in den letzten 30 Jahren jedes
Jahr 1% der wandernden Vögel zwischen Europa und Afrika verschwunden
sind. Eine erschreckende Vision, dass diese Arten in den nächsten
100-200 Jahren ausgestorben sein könnten. Die fortschreitende
Ausdehnung der Wüsten und Steppen in Nordafrika und die Umwandlung
der Naturflächen im Nahen Osten und nördlichen Mittelmeerraum,
überlebenswichtige Gebiete für Zugvögel vor dem langen Flug durch die
Trockenzonen, werden zum Aussterben einiger dieser Arten führen, wenn
wir dem Trend nicht massiv entgegenwirken", sagt Töpfer.
Bereits im Jahr 1974 übernahm die Bundesregierung den Auftrag des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), die Konvention
auszuarbeiten. Sie geht auf eine Empfehlung des ersten Umweltgipfels
(Konferenz der Vereinten Nationen für eine menschliche Umwelt,
Stockholm) im Jahr 1972 zurück und wurde am 23. Juni 1979 von 29
Staaten unterzeichnet. Am 1. November 1983 trat sie völkerrechtlich
in Kraft. Im November 1984 wurde in Bonn mit Bezeichnung UNEP/CMS ein
Sekretariat eingerichtet, dessen Leiter seit 1992 der vom BMU
stammende Jurist Arnulf Müller-Helmbrecht ist (www.wcmc.org.uk/c)
Für Rückfragen:
Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere, 
Petra Deimer, Kieler Straße 2, 25451 Quickborn, 
Tel.: 04106/620-601, 
Fax.: 04106/620-907, 
Email:  info@gsm-ev.de

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