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Kinderschutz-Zentren

Jahrestagung der Kinderschutz - Zentren
Sexueller Missbrauch im Spannungsfeld der Institutionen

Berlin (ots)

Sexuell missbrauchte Kinder im Dschungel der Institutionen
Zum Abschluss ihrer diesjährigen Jahrestagung zur sexuellen Gewalt
an Kindern in Berlin stellen die deutschen Kinderschutz-Zentren fest,
dass die Hilfe und Unterstützung für sexuell misshandelte Kinder
häufig immer noch an Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen der
beteiligten Institutionen scheitert.
In fast 54 % aller Fälle durchlaufen die betroffenen Kinder mehr
als sieben verschiedene Institutionen, bis sie an eine kompetente
Hilfeeinrichtung gelangen.
Diese erschreckenden Zahlen wurden von Prof. Dr. Jörg Fegert in
Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Er hatte in den letzten beiden
Jahren betroffene Kinder und ihre Eltern über ihre Erfahrungen mit
Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten befragt.
Berücksichtigt man diese Zahlen, so ist nicht verwunderlich, dass
Kinder die Kontakte mit diesen Institutionen eher negativ beurteilen.
So geben sie u.a. an, dass ihnen falsche Versprechungen gemacht
worden sein, sie nicht ernst genommen würden, zu schwere Fragen
gestellt würden und sie zum Sprechen gedrängt worden sein.
Verständlich werden die Empfindungen der Kinder, wenn man die
Qualität der Zusammenarbeit bzw. der Kooperationsfähigkeit der
verschiedenen Institutionen betrachtet.
Häufig verfügen die Fachleute über keine Kenntnisse von dem
Aufgabenbereich und der Zuständigkeit der jeweils anderen
Institution.
So besteht beim sexuellen Missbrauch zwar von Seiten der Polizei
eine Meldepflicht an das Jugendamt, andererseits wissen viele
Polizeibeamte jedoch nicht, dass dies für den umgekehrten Fall
gesetzlich nicht erforderlich ist.
Diese Unkenntnis ist mit ein Grund dafür, dass die Polizei in 80 %
der Fälle zu einer negativen Einschätzung neigt, wenn sie ihre
Zusammenarbeit mit den Jugendämtern beurteilen soll. Dies, obwohl
umgekehrt die Jugendämter die Kooperation zu 75 % positiv bewerten.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Polizeibeamte nicht wissen,
welche Hilfeangebote und welche Unterstützungsformen die Jugendhilfe
für die betroffenen Kinder anbietet.
Aus Sicht der Kinderschutz-Zentren muss das gesamte Hilfesystem im
Interesse der Kinder effiziente organisiert werden.
  • Grundvoraussetzung ist die Kenntnis der Fachleute für die Möglichkeiten und Aufträge der anderen Institutionen.
  • Die Hilfesysteme müssen sich auf verbindliche Leitlinien zum Umgang mit sexuell misshandelten Kindern einigen, die für alle Beteiligten verbindlich sind
  • Die Verfahrensdauer, bei Ermittlungsverfahren müssen verkürzt werden und benötigen eine kindgemäße Zeitperspektive.
  • Sexuell misshandelte Kinder dürfen nicht im Verschiebebahnhof der Hilfesysteme geparkt werden, sondern sie brauchen ein transparentes, für sie selbst nachvollziehbares Verfahren und klare Strukturen im Hilfebereich.
Der Fachkongress wird unterstützt durch das 
   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ansprechpartner:
Die Kinderschutz-Zentren
Arthur Kröhnert
Spichernstr. 55
50672 Köln
Tel.: 0221 56 97 53
Fax.: 0221 56 97 550

Original-Content von: Kinderschutz-Zentren, übermittelt durch news aktuell

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