Ein Leben lang aufgebaut, zweimal versteuert: Justin Latuszek verrät, wie Sie Ihr Vermögen steuerfrei und sicher an Ihre Familie übertragen und dabei jederzeit die Kontrolle behalten
Weimar (Lahn) (ots)
Wer sein Vermögen weitergibt, gibt meist auch die Kontrolle darüber ab. Ein vermeidbarer Umstand, denn wie die auf Vermögensnachfolge spezialisierte Kanzlei Latuszek & partners in ihrer täglichen Arbeit zeigt, muss das nicht sein. Wie aber lässt sich der Kontrollverlust tatsächlich verhindern? Und noch wichtiger: Wie können Sie Ihr Vermögen konkret an Ihre Familie übertragen – ganz ohne Steuern und Risiken?
Speziell vermögende Menschen kennen es: Im Laufe ihres Lebens haben sie in aller Regel bereits erhebliche Abgaben leisten müssen. Umso gravierender ist es, wenn bei der Weitergabe an die nächste Generation erneut hohe steuerliche Belastungen anfallen. Vielen ist zwar bewusst, dass bei der Vermögensnachfolge Erbschaftsteuer entstehen kann. Weniger bekannt ist jedoch, dass oft noch eine zweite Steuer hinzukommt: die Abgeltungsteuer auf angesammelte Kursgewinne im Depot. So kann ein erheblicher Teil des Vermögens verloren gehen, obwohl es aus längst versteuertem Kapital entstanden ist. „Wer hier nicht früh handelt, riskiert, dass das Familienvermögen deutlich schrumpft“, warnt Justin Latuszek von Latuszek & partners.
„Der entscheidende Unterschied liegt hierbei in der Struktur und vor allem im Zeitpunkt“, fügt er hinzu. Genau hier setzt Latuszek & partners an: Die Kanzlei unterstützt Menschen mit frei verfügbarem Vermögen ab etwa 200.000 Euro dabei, ihr Kapital zu übertragen, ohne die Entscheidungshoheit aus der Hand zu geben. Im Mittelpunkt steht dabei der Vermögensmantel. Gemeint ist ein rechtlicher Rahmen um das angelegte Vermögen, in dem geregelt wird, wie das Kapital investiert bleibt, wächst und später übertragen wird. So lassen sich gesetzliche Freibeträge nutzen, Schenkungsteuer vermeiden und im richtigen Aufbau auch Erbschaftsteuer und Abgeltungsteuer umgehen. Wie das funktioniert und was Interessenten grundsätzlich darüber wissen sollten, verrät Justin Latuszek hier.
Grundlagen der Vermögensnachfolge: Justin Latuszek von Latuszek & partners klärt auf
Herzlich willkommen, Herr Latuszek. Sie sagen, beim Vererben würden die meisten Menschen doppelt bezahlen. Was meinen Sie damit?
Nehmen wir zwei Väter mit gleicher Ausgangslage. Beide legen mit 55 jeweils 400.000 Euro an, beide erzielen sieben Prozent im Jahr. Mit 85 stehen bei beiden rund 3.250.000 Euro zur Verfügung. Bis hierhin ist alles identisch. Der Unterschied entsteht erst bei der Übergabe. Der erste Vater hat kein Konzept. Bei seiner Tochter fällt zuerst Erbschaftsteuer an, auf den Wert oberhalb des Freibetrags, das sind rund 541.000 Euro. Verkauft sie das Depot, kommt Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne hinzu, noch einmal rund 750.000 Euro. Zusammen gehen rund 1.291.000 Euro an den Staat. Von den 3.250.000 Euro bleiben seiner Tochter knapp 1.959.000 Euro.
Der zweite Vater nutzt den Vermögensmantel. Er überträgt das Kapital zu Lebzeiten innerhalb des Freibetrags an seinen Sohn und bleibt über seinen Anteil weiter Mitinhaber, mit der Kontrolle in der Hand. Im Todesfall fließt das Vermögen einkommensteuerfrei an den Sohn. Keine Erbschaftsteuer, keine Abgeltungsteuer. Ihm bleiben die vollen 3.250.000 Euro. Gleiche Ausgangslage, ein Unterschied von 1.291.000 Euro. Der einzige Unterschied war die Struktur, frühzeitig gewählt.
Das dürfte für viele fast zu gut klingen. Wie kann der zweite Vater gar keine Steuer zahlen?
Der Unterschied liegt nicht in der Anlage, sondern in der Struktur und vor allem im Zeitpunkt. Der erste Vater wartet bis zum Erbfall, dann greifen beide Steuern. Der zweite Vater handelt zu Lebzeiten. Sein Kapital liegt in einem Vermögensmantel. Das ist ein rechtlicher Mantel um das angelegte Vermögen: Darin ist es investiert und wächst. Zugleich ist darüber geregelt, wer es einmal erhält. Statt sein Vermögen erst zu vererben, überträgt der Vater den größeren Teil bereits zu Lebzeiten auf seinen Sohn. Solange das innerhalb der gesetzlichen Freibeträge bleibt, fällt dabei keine Schenkungsteuer an.
Entscheidend ist, dass er die Kontrolle nicht abgibt. Über eine prozentuale Gewichtung bleibt er Mitinhaber des Mantels, in der Regel mit einem kleinen Anteil von fünf Prozent. Das genügt, damit nichts ohne ihn geschieht. Er steuert die Anlage und bestimmt, wann und unter welchen Bedingungen ausgezahlt wird. Sein Sohn kann nicht allein verfügen.
Wenn der Vater stirbt, fließt das Vermögen als Auszahlung im Todesfall an den Sohn. Solche Auszahlungen sind nach geltendem Steuerrecht einkommensteuerfrei. Da der Großteil bereits zu Lebzeiten im Rahmen des Freibetrags übertragen wurde, fällt auch keine Erbschaftsteuer an. Und auch der Wertzuwachs bleibt unangetastet: Innerhalb des Vermögensmantels wachsen die Gewinne, ohne dass darauf Abgeltungsteuer anfällt, weder während der Laufzeit noch bei der Auszahlung. Im Depot greift genau hier die zweite Steuer. So bleibt am Ende, was der erste Vater zur Hälfte an den Staat abgibt. Eines ist mir dabei wichtig: Das ist keine Lücke und kein Trick. Es ist eine seit Jahren etablierte Gestaltung, die auch große Anbieter nutzen. Sie verlangt nur, dass man sie rechtzeitig und richtig aufsetzt.
Zusätzliche Überlegungen: So funktioniert der Vermögensmantel im Detail
Könnte man das Vermögen nicht einfach in einem Depot direkt auf die Kinder anlegen?
Das kann man machen und es nutzt die steuerlichen Freibeträge. Es hat aber zwei Haken. Der erste betrifft die Kontrolle. Mit dem 18. Geburtstag hat das Kind vollen Zugriff auf das Vermögen. Es kann alles auflösen, ausgeben oder falsch anlegen – und Sie können nichts mehr daran ändern. Die Schenkung ist dann vollzogen. Der zweite betrifft die Steuer. Die Gewinne im Depot unterliegen weiterhin der Abgeltungsteuer. Genau diese fällt im Vermögensmantel auf den Wertzuwachs nicht an. Beides zusammen ist der Grund, warum die meisten den Vermögensmantel wählen. Sie schenken zu Lebzeiten, nutzen die Freibeträge und behalten trotzdem die Kontrolle und den Steuervorteil.
Und wie wird das Geld im Vermögensmantel angelegt? Kann ich das selbst steuern?
Zur Auswahl stehen mehrere Hundert Anlagemöglichkeiten, darunter Aktienfonds, ETFs, Mischfonds, Edelmetalle und die professionelle Vermögensverwaltung. Sie wählen die Anlage entweder selbst aus oder erhalten ein Portfolio als Empfehlung von uns. Entscheidend ist die Beweglichkeit. Die Strategie lässt sich jederzeit anpassen, Fonds können gewechselt werden, ohne dass dafür Kosten oder steuerliche Nachteile entstehen. Im Depot ist das anders: Wer dort umschichtet und Gewinne realisiert, zahlt sofort Abgeltungsteuer. Im Vermögensmantel bleibt der Wertzuwachs unberührt.
Wo liegt mein Geld und wie sicher ist das?
Die meisten Mandanten legen größten Wert auf Sicherheit. Deshalb wird das Vermögen über den Vermögensmantel in Luxemburg oder Liechtenstein angelegt, ohne dass für den Standort zusätzliche Kosten entstehen. Das Kapital bildet dort ein geschütztes Sondervermögen. Selbst im Insolvenzfall der Gesellschaft ist es rechtlich getrennt und gehört ausschließlich Ihnen. In Liechtenstein kommt eine Besonderheit hinzu: Das Land liegt außerhalb der EU. Es haftet damit nicht für EU-Rettungsmechanismen. Genau das bevorzugen derzeit viele Mandanten.
Ab wann es sich lohnt: Was Interessenten vor der Zusammenarbeit wissen sollten
Für wen eignet sich das und wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Sinnvoll ist der Vermögensmantel ab einem frei verfügbaren Vermögen von etwa 200.000 Euro und vor allem für Menschen, die zu Lebzeiten ordnen möchten, was einmal weitergegeben wird. Je früher man beginnt, desto mehr Möglichkeiten bleiben. Die Zusammenarbeit selbst beginnt mit einem Gespräch. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und ob es für Sie passt, kostenfrei und unverbindlich. Passt es, erstellen wir ein schriftliches Konzept mit allen Zahlen, das Sie in Ruhe prüfen, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Wie groß der Unterschied bei Ihrem eigenen Vermögen ausfällt, können Sie dank des Vermögensmantel-Rechners in wenigen Minuten selbst berechnen.
Wenn Sie Ihre Situation persönlich klären möchten, vereinbaren Sie ein Erstgespräch, kostenfrei und unverbindlich.
Sie möchten zunächst in Ruhe nachlesen? Die wichtigsten Punkte haben wir in einem kostenfreien Leitfaden zusammengefasst.
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