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Ab in den Winterurlaub: Nicht ohne wichtige Reisehinweise zu Tabak und Nikotin im Urlaubsland

Ab in den Winterurlaub: Nicht ohne wichtige Reisehinweise zu Tabak und Nikotin im Urlaubsland
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Berlin/Stockholm (ots)

Ich packe meinen Koffer … und lasse meine Zigaretten besser zuhause. Nicht nur bei uns, sondern fast überall in der Welt, ist das Rauchen in der Öffentlichkeit zunehmend verpönt, in manchen verboten, in fast allen aber eingeschränkt. Für Tabakersatzprodukte wie E-Zigaretten oder Nikotinbeutel (Pouches) gelten dagegen oft andere Regelungen.

Wenn Sie also gerade einen Urlaub über Weihnachten und Neujahr oder während der Wintermonate in wärmeren Ländern planen, sollten Sie wissen, was erlaubt ist – und was nicht. Der Online-Händler Northerner erklärt, welche Vorschriften und Beschränkungen für Tabak- und Nikotinprodukte an Ihrem gewählten Winterreiseziel gelten.

Rauch im Winter, der steigt höchstens noch beim Ausatmen bei Minustemperaturen auf der Skipiste auf. An den beliebtesten Winterreisezielen wie den Kanarischen Inseln und Spanien, Thailand und Südostasien oder dem Mittelmeerraum mit Ägypten, der Türkei und den Emiraten, gehört Rauchen dagegen immer mehr zu den Randsportarten. Atemberaubend ist hier höchstens noch der romantische Blick in den Sonnenuntergang, aber nicht mehr der tiefe Zug an der Zigarette.

Worauf Sie schon beim Reisestart achten müssen

Es fängt schon beim Abflug an: Möchten Sie E-Zigaretten, Vapes oder Geräte mit in den Urlaub nehmen, mit denen Sie Tabak erhitzen, beachten Sie unbedingt die Regeln zum Transport, weil solche Geräte mit Batterien oder Akkus betrieben werden. Deshalb dürfen Sie solche Produkte ausschließlich im Handgepäck oder am Körper transportieren, nicht im aufgegebenen Koffer. Lithium-Ionen-Akkus können sich bei Druck, Hitze oder Beschädigung selbst entzünden oder explodieren. Im Frachtraum eines Flugzeugs kann das verheerende Folgen haben. Wird der Transport im Koffer beim Einchecken entdeckt, drohen empfindliche Strafen, Einreisesperren und im Extremfall sogar der Ausschluss vom gebuchten Flug.

Spanien und Kanaren

Das Rauchen von Tabak und das Vapen sind an vielen Orten in Spanien verboten, insbesondere an öffentlichen Plätzen, darunter viele Strände, Terrassen von Bars und Restaurants, Sportanlagen, Spielplätze, Bushaltestellen und Bildungseinrichtungen. Die Regeln gelten in erster Linie für traditionelle Tabakprodukte, oft aber auch für E-Zigaretten, Vapes, Shishas und sogar Nikotinbeutel. Lokale Behörden können zusätzliche Rauchverbote verhängen. Informieren Sie sich daher vor Ort über die Bestimmungen, das erspart Ihnen Ärger – und im schlimmsten Fall auch Bußgelder!

Die Kanarischen Inseln sind zwar Teil von Spanien, werden zollrechtlich aber wie ein Drittland eingestuft, für das andere Vorschriften und Höchstmengen für die Ein- und Ausfuhr von Tabak- und Nikotinprodukten gelten. Informieren Sie sich beim Zoll über Reisefreimengen für Stückzahlen oder Höchstwerte.

Malediven, Thailand und Südostasien

Die Malediven haben zum 1. November 2025 ein striktes Rauchverbot für alle junge Menschen eingeführt, die ab dem 1. Januar 2007 geboren sind. Das neue Gesetz gilt auch für Touristen: Tabakprodukte dürfen sie weder kaufen noch konsumieren. Auch die Einfuhr von Tabak ist eingeschränkt.

Bereits 2024 hatte der Inselstaat die Einfuhr, den Verkauf, den Besitz und die Verwendung von E-Zigaretten und Vapes für alle Personen, unabhängig vom Alter, verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, dem droht eine Strafe von 5.000 Rufiyaa, also etwa 280 Euro. Während des Fastenmonats Ramadan, beginnt am 18. Februar 2026, ist das Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime verboten.

Obwohl das Rauchen in Thailand noch nicht vollständig verboten ist, legen die zahlreichen Einschränkungen nahe, auf das Verbrennen von Tabak ganz zu verzichten. Das Rauchen ist nicht nur in Innenräumen verboten, sondern auch in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an vielen Stränden und in Parks. Für E-Zigaretten und Vapes sieht die Situation kaum besser aus: Der Besitz, die Einfuhr und der Verkauf sind verboten, und die Verstöße können teuer werden.

In Thailand gelten auch strenge Regelungen für Nikotinprodukte ohne Tabak, insbesondere für E-Zigaretten und Liquids, die seit 2014 grundsätzlich verboten sind. Für Nikotinbeutel gibt es keine ausdrücklichen Vorschriften. Im Zweifel raten wir Ihnen, solche Produkte nicht im Handgepäck mitzuführen.

In anderen Ländern der Region gelten ähnliche, manchmal aber auch andere Regeln. In Vietnam beispielsweise ist der Verkauf von Nikotinprodukten offiziell verboten, der Besitz oder die Nutzung werden aber meistens nicht bestraft.

Die strengsten Bestimmungen gelten, wenig erstaunlich, für das auch anderweitig sehr strenge Singapur. Hier sind E-Zigaretten, Vapes und Heat-not-burn-Produkte komplett verboten. Besitz, Einfuhr oder Nutzung können zu hohen Geldstrafen oder sogar Haft führen. Das Rauchen ist in Singapur erlaubt, aber nur in ausgewiesenen Zonen im Freien. Das Wegwerfen von Zigaretten hingegen wird extrem hoch bestraft und kann mehrere hundert Dollar für eine einzige Zigarettenkippe kosten.

Am wenigsten streng geht es in Indonesien zu, einem der weltweit größten Tabakproduzenten. Das Rauchen ist hier nach wie vor weit verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert, wird jedoch in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln zunehmend eingeschränkt. Gleiches gilt für Nikotinprodukte.

Türkei, Dubai und Ägypten

In der Türkei ist das Rauchen in allen öffentlichen Innenräumen, in Verkehrsmitteln und auf Spielplätzen verboten. E-Zigaretten sind ebenfalls nicht überall erlaubt, und ihre Einfuhr kann problematisch sein, da sie oft als Medizinprodukte eingestuft werden. Obwohl der Konsum von Nikotinprodukten nicht offiziell geregelt ist, sollte bei ihrer Import dennoch Vorsicht walten.

In Dubai (VAE) ist die Einfuhr von Tabakwaren auf 400 Zigaretten oder 50 Zigarren beschränkt. E-Zigaretten dürfen mitgebracht werden, dürfen jedoch nur in ausgewiesenen Bereichen verwendet werden. Bei Verstößen gegen lokale Regeln drohen empfindliche Strafen, beispielsweise das Rauchen an Orten ohne ausdrückliche Erlaubnis oder der Besitz nicht zugelassener Produkte.

Ähnliche Regeln gelten in Ägypten. Obwohl kein gesetzlich vorgeschriebenes Rauchverbot besteht, gibt es in einigen öffentlichen Bereichen wie Restaurants ausgewiesene Raucher- und Nichtraucherbereiche. E-Zigaretten hingegen werden als gesundheitsschädlich eingestuft, weshalb ihr Verkauf verboten ist. Das Vapen selbst ist jedoch erlaubt, insbesondere in Urlaubsregionen. Aus Respekt vor dem muslimischen Glauben sollten Sie während des Monats Ramadan vor Sonnenuntergang das Rauchen in der Öffentlichkeit vermeiden.

Dominikanische Republik und Mexiko

In den meisten öffentlichen Bereichen der Dom Rep, darunter Restaurants, Bars und Strände, ist das Rauchen verboten. Die Einfuhr von Tabakwaren und Nikotinprodukten für den Eigenbedarf ist dagegen erlaubt. Allerdings drohen an den Flughäfen strenge Kontrollen. Nicht deklarierte Geräte und Substanzen können beschlagnahmt werden.

Das Gleiche gilt für Mexiko. Das Rauchen ist an allen öffentlichen Orten verboten. Dazu gehören öffentliche Verkehrsmittel, Strände, Parks, Hotels und Restaurants. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Einfuhr von Tabakwaren ist erlaubt, jedoch begrenzt. Im Gegensatz zu E-Zigaretten und Vapes sind Nikotinbeutel in Mexiko legal und können an vielen Orten gekauft werden.

Empfehlung für alle Reisen

Informieren Sie sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt, den Konsulaten oder Ihrem Reiseveranstalter über die Bestimmungen vor Ort.

Bei der Rückreise beachten

Für die Rückreise gelten Vorschriften, die sich je nach Urlaubsland unterscheiden. Wer aus einem EU-Mitgliedstaat einreist, ist grundsätzlich im Binnenmarkt unterwegs. Einreisende aus einem Nicht-EU-Land müssen Freimengen für Drittländer beachten. Diese gelten manchmal für die Anzahl der Artikel und manchmal für den Gesamtwert der eingeführten Waren. Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen und Freimengen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Zolls.

Pressekontakt:

Lisa Hottes
Head of PR & External Affairs DACH
Haypp Group
Tel.: +49 151 412 531 76
E-Mail: lisa.hottes@hayppgroup.com

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