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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Erfolg für VIER PFOTEN vor dem Amberger Landgericht
Entenhaltung der Gepro in industriellen Großbeständen ist nicht artgerecht

Hamburg (ots)

Die internationale Tierschutzorganisation VIER
PFOTEN e.V. darf die Haltungsbedingungen bei der Intensivmast von
Pekingenten in dem größten Entenmastbetrieb Bayerns weiterhin als
nicht artgerecht bezeichnen. Das entschied heute das Landgericht in
Amberg in einem Verfahren, das die Geflügelproduktionsgesellschaft
mbH (Gepro) gegen die Tierschützer angestrengt hatte.
Im November 2000 hatten Aktivisten der VIER PFOTEN auf die
tierquälerischen Haltungsbedingungen bei der industriellen
Pekingentenmast am Betriebsstandort Nittenau/Bruck aufmerksam gemacht
und Dokumentationsmaterial veröffentlicht. Das Foto- und
Videomaterial aus Gepro-Ställen zeigte Tausende von Tieren, die ihr
Leben lang im Dämmerlicht fensterloser Hallen untergebracht sind.
Immer wieder waren auch tote und qualvoll verendende Enten zu sehen.
Auslauf oder Bademöglichkeiten, für eine artgemäße Unterbringung der
Tiere zwingend notwendig, sind nicht vorhanden.
Die Gepro wollte den Tierschützern daraufhin per
Unterlassungsklage verbieten lassen, die dort praktizierte
Massentierhaltung als nicht artgerecht zu bezeichnen und verlangte
die Herausgabe oder Vernichtung des Dokumentationsmaterials.
"Unschöne Wahrheiten kann man weder verbergen noch per
Gerichtsbeschluss verbieten lassen", sagt Thomas Pietsch,
Landwirtschaftsexperte der VIER PFOTEN. "Das Urteil bestätigt unser
Anliegen, die Öffentlichkeit über die Zustände bei der grausamen
Intensivhaltung der Tiere zu informieren und uns für artgerechte
Haltungsbedingungen einzusetzen."
In Deutschland sind rechtsverbindliche Standards für eine
artgemäße Entenhaltung überfällig. Bisher enthält lediglich das
Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen vage Empfehlungen zur Mast von
Pekingenten. Darin werden Auslauf und Badegelegenheiten zwar
angeregt, verpflichtende Vorgaben sind jedoch nicht enthalten. Auch
klare Angaben zu maximalen Bestandsgrößen und Besatzdichten oder zu
einer verbindlichen Versorgung mit Tageslicht fehlen bislang. In der
Praxis werden den Tieren deshalb Haltungsbedingungen zugemutet, die
kaum Rücksicht auf die natürlichen Verhaltensbedürfnisse der Tiere
nehmen. Ausnahme: Ökologische Erzeuger.
Der VIER PFOTEN e.V. fordert deshalb Verbraucherschutzministerin
Künast auf, sich national und auf europäischer Ebene für
rechtsverbindliche Regelungen zur Haltung von Wassergeflügel
einzusetzen.
Ansprechpartner: 
Landwirtschaftsexperte des VIER PFOTEN e.V. 
T. Pietsch: 0171 4910784 / 040 399249 70
Foto- und Videomaterial (Beta-SP) 
Pressesprecherin Beate Schüler: 0170 55 08 261 / 040 399249 30

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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