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Europa schützt Leben – mit Regeln, die im Alltag wirken

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.

Pressemitteilung Europa schützt Leben – mit Regeln, die im Alltag wirken

07. Mai 2025 – Anlässlich des Europatages am 9. Mai erklärt der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Manfred Wirsch: „Die Kritik an ‚Brüssel‘ ist schnell zur Hand: zu bürokratisch, zu fern vom Alltag. Doch wer genau hinsieht, erkennt: Die Europäische Union rettet Leben – konkret, messbar und tagtäglich im Straßenverkehr.“ Viele der technischen Standards, die heute als selbstverständlich gelten, sind das Ergebnis europäischer Gesetzgebung – angestoßen und mitgetragen auch durch Organisationen wie den DVR und den Europäischen Verkehrssicherheitsrat (ETSC).

Was europäische Regeln bereits leisten

Technische Helfer wie das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP), Reifendruckkontrollsysteme, Notbremsleuchten oder Müdigkeitswarner sind heute in Neuwagen ganz selbstverständlich an Bord. Sie schützen Fahrerinnen, Fahrer und andere Verkehrsteilnehmende und sind das Ergebnis verbindlicher EU-Vorgaben: Die sogenannte General Safety Regulation (GSR) hat diese Sicherheitsfunktionen in zwei Stufen (GSR I und GSR II) schrittweise zur Pflicht gemacht.Ein weiteres Beispiel: eCall, der automatische Notruf, der bei schweren Unfällen selbstständig Hilfe ruft, ist seit 2018 in allen neuen Pkw Pflicht. Für Menschen in Not ist das oft der entscheidende Zeitvorteil.„Diese Regeln retten Leben – leise, zuverlässig und jeden Tag. Sie zeigen, wie stark Europa wirkt, wenn es um den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger geht“, so Wirsch.

Mehr Schutz für Motorradfahrende verankern

Doch der Schutz darf nicht bei Pkw, Lkw und Bussen enden. Der DVR setzt sich gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband ETSC dafür ein, dass auch für Motorräder verbindliche Ausrüstungsvorschriften gelten, etwa für Kurven-ABS, Wheelie-Kontrolle, Vernetzung oder eCall-Module, sofern deren Nutzen für die Verkehrssicherheit nachgewiesen ist.„Motorradfahrende gehören zu den am stärksten gefährdeten Gruppen im Straßenverkehr. Wir müssen sicherstellen, dass auch sie von modernster Sicherheitstechnik profitieren – dafür braucht es europäische Regeln“, sagt Wirsch.

Arbeitsplatz Straße: Rückfahrkameras müssen auch für Anhänger gelten

Am diesjährigen Europatag richtet der DVR den Blick besonders auf jene, deren Arbeitsplatz täglich die Straße ist, sei es bei Bau- und Verkehrssicherungsarbeiten oder rund um den Lkw.Was man sieht, kann man schützen. Das gilt im Straßenverkehr mehr denn je. Deshalb hat die EU klare Regeln geschaffen, um Sichtbarkeit zu verbessern und damit Menschen zu schützen. Die EU-Verordnung zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) legt verbindliche Anforderungen an Material, Leuchtkraft und Passform fest. Sie sorgt dafür, dass Warnwesten und Schutzkleidung nicht nur sichtbar, sondern auch wirksam sind – geprüft, zertifiziert und EU-weit einheitlich.

„Die EU hat damit einen Maßstab für Arbeits- und Verkehrsschutz gesetzt, der heute selbstverständlich erscheint, aber hart erarbeitet wurde“, sagt Wirsch.

„Wer auf der Straße arbeitet, hält den Verkehr nicht auf, er hält ihn am Laufen. Und er verdient den besten Schutz, den moderne Technik bieten kann“, ergänzt Wirsch. „Deshalb müssen sich Deutschland und die EU auch mit der Frage befassen, wie nicht nur Lkw, sondern auch deren Anhänger mit Rückfahrkameras ausgerüstet werden können. Denn so lassen sich gefährliche Rangierunfälle besser vermeiden.“

Derzeit sehen die internationalen UNECE-Standards zwar Rückfahrhilfen für Lkw-Zugfahrzeuge vor – jedoch nicht für Anhänger, obwohl diese im Alltag regelmäßig allein rangiert werden.

Torsten Buchmann
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Abteilungsleiter Kommunikation

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
Telefon: 030-22 66 77 1-30
E-Mail:  TBuchmann@dvr.de
Web:  www.dvr.de
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