Cronemeyer Haisch Partnerschaft von Rechtsanwältinnen mbB
Presserechtliches Informationsschreiben für die JEB Bereederungsgesellschaft mbH & Co KG in Sachen "Timmy"
Ein Dokument
Hamburg (ots)
Wir zeigen an, dass wir die presserechtlichen Interessen der JEB Bereederungsgesellschaft und deren Crew vertreten.
Aus gegebenem Anlass sind wir derzeit mit der rechtlichen Prüfung der aktuellen Berichterstattungen beauftragt. Bereits jetzt lässt sich feststellen, dass in vielfacher Hinsicht gegen die Grundsätze zulässiger Verdachtsberichterstattung verstoßen wird und unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, die schwerwiegend in die Persönlichkeitsrechte bzw. das Unternehmenspersönlichkeitsrecht unserer Mandantschaft eingreifen. Zudem sehen sich diverse Personen veranlasst, sich - teils falsch, teils ohne überhaupt Kenntnis der genauen Vorgänge zu haben - zu der durchgeführten Rettung zu äußern.
Wir stellen daher klar:
Der Vorwurf, unsere Mandantschaft habe "Timmy" durch eigenmächtiges Handeln im Rahmen der Freilassungsaktion verletzt, ist falsch. Durch den erhöhten Seegang ist der Wal gegen die Längsschotten der Barge gestoßen und hat sich Kratzer zugezogen.
Die Rettungsaktion erfolgte nach einem festen, vorgegebenen Konzept in enger Abstimmung mit Frau Walter-Mommert und dem Landwirtschaftsministerium. Unsere Mandantin war mit dem Transport des Wals beauftragt. Die Einleitung der Freilassung erfolgte bereits am 1.5.26 auf Anweisung der Privatinitiative. Nachdem das Absperrnetz am Heck entfernt wurde und die Barge offen war, schwamm "Timmy" nicht heraus. Um den Wal bei der Freilassung weiter zu unterstützen, wurde ihm (in Umsetzung der Vorgaben durch die Privatinitiative) mit Schläuchen eine Schlinge umgelegt. Mittels der Schläuche sollte der Wal stabilisiert werden, damit er auf diese Weise freikommt. Dies gelang leider nicht, weshalb der Versuch bei Einbruch der Dunkelheit abgebrochen werden musste.
Am 2.5.26 erfolgte der zweite Versuch einer Freilassung, begleitet durch Jeffrey Foster, der durch die Privatinitiative als Begleiter und schlussendlich als entscheidungsbefugte Person (von Frau Walter-Mommert nominiert) ausgewählt wurde. Der erhöhte Seegang ließ einen sicheren Personentransfer von weiteren Mitgliedern der Privatinitiative aufgrund des damit verbundenen Risikos nicht zu. Durch das Bergungsteam wurde erneut mittels Schläuche eine Verbindung zu dem Wal hergestellt und er kam frei. In diesem Moment wurden die Schläuche sofort gelöst, die "Robin Hood" verdriftete seitwärts und der Wal konnte frei weiterschwimmen. Er hat nochmals geatmet, ist sodann halbtauchend an den Schiffen vorbei geschwommen und dann abgetaucht.
Unsere Mandantin und die gesamte Crew haben alles dafür getan, dass "Timmy" möglichst unbeschadet und so schnell wie möglich in Freiheit gelangt. Das ist gelungen.
Darstellungen Dritter, wonach Frau Dr. Tönnies ohne berechtigten Grund (bestehendes Sicherheitsrisiko) an Bord zurückgelassen worden sei, die Crew dem Wal gegenüber gleichgültig oder tierverachtend aufgetreten sei oder die Freisetzung gar eigenmächtig oder aus sachfremden Motiven erfolgte, sind allesamt unwahr.
Wir bitten dringend, die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin und der gesamten Crew zu beachten und von einer Übernahme von falschen Verdächtigungen und unwahren Tatsachen Abstand zu nehmen.
Dr. Patricia Cronemeyer
Rechtsanwältin
Pressekontakt:
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