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Artenschutz-Abkommen erklärt Japans Jagd auf Seiwale für illegal

Der Ständige Ausschuss des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES hat heute Japans Handel mit Produkten von Seiwalen aus seinem vermeintlich wissenschaftlichen Walfang im Nordpazifik für illegal erklärt.

Fast einstimmig befanden die Delegierten auf ihrer 70. Sitzung des Ausschusses im russischen Sotschi, dass die Anlandung von Tausenden Tonnen Seiwal-Fleisch für hauptsächlich kommerzielle Zwecke gegen das CITES-Abkommen verstößt. CITES regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten.

"Dies ist ein bedeutender Erfolg für den Schutz der Seiwale und ein weiterer Schlag der internationalen Gemeinschaft gegen den so genannten wissenschaftlichen Walfang Japans", so Robert Kless, Leiter des IFAW (International Fund for Animal Welfare) in Deutschland. "Seit 16 Jahren hat Japan Seiwal-Produkte importiert und verkauft und damit dauerhaft und vorsätzlich gegen CITES Bestimmungen verstoßen. Das muss endlich aufhören. Es ist eine sehr positive Entwicklung, dass die CITES-Mitgliedsstaaten diesem sinnlosen Gemetzel nicht länger tatenlos zuschauen."

Seiwale sind bei CITES auf Anhang I gelistet und genießen damit den höchsten Schutzstatus. Damit ist jeder internationale kommerzielle Handel mit ihnen und Produkten aus ihnen verboten. Da Japan überwiegend auf hoher See außerhalb nationaler Grenzen jagt, gilt das Einführen des Walfleisches nach Japan als internationaler Handel ("Introduction from the Sea"). Momentan tötet die japanische Flotte jedes Jahr etwa 134 Seiwale im Nordpazifik, mehr als 1500 Tiere in den letzten 16 Jahren.

Der Ausschuss fordert Japan auf, sofortige Aktionen gegen diesen Verstoß einzuleiten und setzte eine Frist bis zum 1. Februar 2019. Auf der nächsten CITES Konferenz im Mai in Sri Lanka wird darüber weiterverhandelt. Hat Japan bis dahin keine Maßnahmen nachzuweisen, könnten dort Handelssanktionen gegen Japan beschlossen werden.

2014 befand der Internationale Gerichtshof, dass Japans Walfang in der Antarktis nicht wissenschaftlich ist. Letzten Monat entschied die Internationale Walfang-Kommission (IWC), dass Japans tödlicher Walfang keine wissenschaftliche Rechtfertigung hat und beschloss, eine Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs Japans nicht zuzulassen.

Pressekontakte:

Dörte von der Reith, Pressesprecherin IFAW Deutschland, Tel. 040-86650033,
mobil: 0160-90486493 oder  dreith@ifaw.org
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