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Forschungszulage

Hintergrundinformationen: Die Forschungszulage ist weniger aufwändig als klassische Fördermittelprogramme

Steuerliche Förderung mit Forschungszulage hat Vorteile auf mehreren Ebenen

München, 30. April 2021 – Die ARTTIC Innovation GmbH aus München analysiert die Unterschiede zwischen Fördermittelprogrammen und der gesetzlichen Forschungszulage bei der Beratung von Unternehmen aus der deutschen Wirtschaft ( fzulg.eu).

Anne Baumgärtel, Team Lead Deutschland bei ARTTIC Innovation, kommentiert: „Es gibt in Deutschland vielfältige Fördermittelprogramme. Eine Orientierung bietet die Förderdatenbank des Bundes“ (www.foerderdatenbank.de). Als Ergänzung der Fördermittelprogramme sind hingegen die steuerlichen Zuwendungen nach dem Forschungszulagengesetz zu sehen, die grundsätzlich jedem forschenden oder innovativen Unternehmen zustehen. Einzige Voraussetzung ist eine Bescheinigung durch eine der vom Gesetzgeber festgelegten Bescheinigungsstellen Forschungszulage BSFZ.

Die steuerliche Forschungsförderung ist ein relativ einfach zu beantragendes Förderinstrument, das für alle Unternehmen, die in Deutschland Steuern zahlen, in Frage kommt. Gefördert werden Personalkosten und Auftragsforschung, mit einer Summe von bis zu 1 Million Euro Steuergutschrift pro Jahr, die jedes Jahr wieder zu erreichen ist. Die Vorhaben sind zeitlich nicht begrenzt und können mehrjährig laufen mit einer einzigen Antragstellung.

Der Gesetzgeber hat die Forschungszulage – vor allem im Vergleich mit der klassischen Mittelbereitstellung – mit einer ganzen Reihe von Erleichterungen bei der Beantragung und einem geringerem Bürokratieaufwand versehen. So muss zum Beispiel kein Budget unter Antragstellern aufgeteilt werden, eine nachträgliche Antragstellung ist zulässig und es werden kleine Projekte ebenso wie große Vorhaben gefördert. Das Programm ist themenoffen, was es besonders attraktiv macht für experimentelle Entwicklungen, da mittelständische Unternehmen eher keine Grundlagenforschung durchführen. Auch kleinere Vorhaben sind förderfähig, und es gibt keine öffentliche Publikationspflicht zu den Inhalten der Projekte

Bei klassischen Forschungsfördermitteln handelt es sich hingegen um Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen von der EU, Bund oder den Ländern für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Ein generelles Ziel dieser Förderprogramme sowie des Forschungszulagengesetzes ist es, die Innovationskraft Europas bzw. Deutschlands zu steigern sowie die Wirtschaftskraft der Antragssteller zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen und Deutschlands Investitionen für Forschung im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Die herkömmlichen Programme sind häufig themengebunden, haben ein festes Budget, so dass die Anträge untereinander im Wettbewerb stehen, und sind teilweise erheblich aufwändiger im administrativen Verfahren als die Forschungszulage. Dadurch ist die Förderwahrscheinlichkeit auch geringer als bei der Forschungszulage, bei deren Antragsberatung ARTTIC Innovation als einer der Marktführer bereits sehr viel positive Bewilligungen für die Unternehmen erreicht hat.

Hinweis für Redaktionen

Gerne erläutert ARTTIC die verschiedenen Ansätze der Forschungsförderung in Deutschland. Anne Baumgärtel, Team Lead Deutschland bei ARTTIC Innovation, steht Ihnen gerne für ein Interview zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an Verena von Scharfenberg, press@arttic-innovation.de, Tel. +49 162 804 91 52.

Über die ARTTIC Innovation GmbH

Die ARTTIC Innovation GmbH berät seit 33 Jahren bei der Forschungsmittelbeantragung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene und kennt das der neuen Forschungszulage in Deutschland zugrunde liegende Frascati-Handbuch der OECD genauestens. Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung über das neue Forschungszulagengesetz finden Sie unter www.fzulg.eu und auf der Webseite der ARTTIC Innovation GmbH.

Abdruck frei. Beleg erbeten.
Möchten Sie regelmäßig Presseinfos erhalten, wenden Sie sich bitte an:
ARTTIC Innovation GmbH 
Verena von Scharfenberg
Oskar-von-Miller-Ring 29
80333 München
Tel: 0049 (0) 89 248 83 03 40
Mobil: +49 162 804 91 52 
 scharfenberg(at)arttic-innovation.de
 www.fzulg.eu
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