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Soziale Vermieter: Ein Bündel von Gründen ist für den Rückgang des Wohnungsneubaus verantwortlich

39/2025

Die Bauämter in Mecklenburg-Vorpommern haben in den ersten drei Monaten dieses Jahres den Bau von 561 Wohnungen und damit fast ein Drittel weniger als im Jahr zuvor (833 Appartements) genehmigt. Das teilte das Landesamtes für Statistik mit. Das Amt verwies darauf, dass es bereits im ersten Quartal 2024 einen Rückgang um 29 Prozent gegeben hatte.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die Genehmigungszahlen spiegeln die komplizierte Lage der Wohnungswirtschaft im Land wider. Eine Besserung der Lage ist kurzfristig nicht in Sicht. Dabei gibt es ein ganzes Bündel von Gründen, das zu dem anhaltenden Rückgang geführt hat.

  1. Baupreise und Zinsen sind deutlich gestiegen und führen dazu, dass ohne staatliche Förderung für eine neu gebaute Wohnung eine Netto-Kaltmiete von 18 bis 20 Euro verlangt werden muss. Eine derart hohe Miete können sich aber viele Menschen nicht leisten. VNW-Unternehmen sind soziale Vermieter. Sie wollen so hohe Mieten nicht verlangen.
  2. Die Landesregierung unternimmt vieles, den Bau bezahlbarer Wohnungen zu unterstützen. Aber auch die öffentliche finanzielle Förderung kommt angesichts der hohen. Baukosten an ihre Grenzen. Je höher die Kaltmiete infolge gestiegener Baukosten, desto höher muss der staatliche Zuschuss sein.
  3. Die Energiewende stellt vor allem soziale Vermieter vor große Herausforderungen. Sie müssen sich aktuell darauf konzentrieren, ihre Bestände energetisch zu sanieren. Und zwar so, dass die Bestandsmieten nicht explosionsartig steigen. Allerdings sind auch bei der Sanierung von Wohngebäuden die Kosten erheblich gestiegen. Auch soziale Vermieter können den Euro nur ein Mal ausgeben. Darunter leidet notgedrungen der Neubau von Wohnungen.
  4. Die Probleme am Wohnungsmarkt sind in Mecklenburg-Vorpommern sehr unterschiedlich, was eine einheitliche Förderung schwierig macht. Während in ‚Hotpspots‘ wie Rostock, Greifswald und den Urlauberregionen bezahlbare Wohnungen fehlen, die ohne Wohnberechtigungsschein bezogen werden können, steht Wohnraum im ländlichen Raum leer und belastet die Bilanz der Unternehmen.
  5. Auch wenn es seitens der Landesregierung große Bemühungen gibt, die Landesbauordnung zu entschlacken, so gibt es nach wie vor viel zu viele Vorschriften und Regeln. Die verteuern und verzögern das Bauen von Wohnungen erheblich. Die Schweriner Landesregierung sollte daher ihre Bemühungen verstärken, mit Schleswig-Holstein und Hamburg eine abgespeckte norddeutsche Landesbauordnung zu entwickeln.
  6. VNW-Unternehmen sind sogenannte Bestandshalter. Sie bauen Wohnungen, um sie viele Jahrzehnte zu bezahlbaren Preisen zu vermieten. Das bedeutet, dass sie beim Bau von Wohnungen darauf achten müssen, dass ihre Wohnungen auch noch in zwanzig oder fünfzig Jahren nachgefragt werden. Kurzfristige Trends wie beispielsweise eine höhere Nachfrage nach besonders kleinen Wohnungen werden bei Planung und Bau zwar berücksichtigt, dominieren diese aber nicht.“

27-05-2025

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 464 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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