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Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.

Der Deutsche Erbbaurechtsverband begrüßt den Maßnahmenplan des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“

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Pressemitteilung

Der Deutsche Erbbaurechtsverband begrüßt den Maßnahmenplan des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“

Berlin, 13.10.2022. Am 12.10.2022 hat das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ einen Maßnahmenplan vorgelegt, der unter anderem die Beseitigung der Benachteiligung von Erbbaurechten vorsieht. Der Deutsche Erbbaurechtsverband sieht hierin einen richtigen Ansatz.

Zum Erbbaurecht heißt es in dem Maßnahmenplan: „Zur Bereitstellung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum kann auch das Erbbaurecht beitragen. Sein Bekanntheitsgrad soll erhöht werden. Inhalte und Ziele, z. B. eine Sozialbindung, können mit dem Grundstücksnutzer über die gesamte Laufzeit eines Erbbaurechtvertrags und somit über einen deutlich längeren Zeitraum als bei einem Grundstücksverkauf vereinbart werden.

Für das bessere Verständnis der unterschiedlichen Bewertung und praktischen Anwendung des Erbbaurechts im Immobilienmarkt gilt es, die einzelvertraglichen Ausgestaltungen und die Zielstellungen und Perspektiven der Marktakteure einerseits sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen z. B. bei der Finanzierung von Investitionen anderseits näher zu betrachten. Gleichzeitig sollten Benachteiligungen des Erbbaurechts identifiziert und Möglichkeiten ihrer Beseitigung geprüft werden. Ziel sollte wie bei allen anderen Maßnahmen zur verstärkten Mobilisierung von Bauland sein, dass das Erbbaurecht für alle Akteure attraktiv wird.“

Erbbaurecht nicht auf Mietpreisbindungen reduzieren

Hierzu erklärt Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbands: „Wir freuen uns, dass das Erbbaurecht im Maßnahmenplan so umfangreich Berücksichtigung findet. In der Tat sind hierüber längere Mietpreisbindungen möglich als im geförderten Wohnungsbau. Allerdings sollte das Erbbaurecht nicht hierauf reduziert werden. Denn sein Einsatz beugt außerdem Bodenspekulationen vor und ermöglicht den Kommunen stabile Einnahmen. Insofern wäre auch eine Nennung des Erbbaurechts als bodenpolitisches Instrument wünschenswert gewesen. Ausdrücklich befürworten wir den Ansatz, Benachteiligungen von Erbbaurechten zu beseitigen. Hier ist insbesondere die Bewertung von Erbbaurechten durch die Banken zu nennen, die regelmäßig hohe Abschläge beinhaltet. Auch wir sind der Meinung, dass Erbbaurechte so ausgestaltet sein sollten, dass sie für alle Beteiligten attraktiv sind.“

Der Deutsche Erbbaurechtsverband ist selbst nicht Mitglied im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, bietet aber seine Kooperation an. „Gern unterstützen wir das Bündnis bei der konkreten Umsetzung der genannten Ziele“, verspricht Matthias Nagel.

Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de

Medienkontakt:
CCAW PR und Text
Telefon: 040 609 4399-30 
derv@ccaw-pr.de
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