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Einmal "Probesterben" und dann das Testament machen

Weißenthurm (ots)

Nur knapp ein Viertel der Deutschen hat ein Testament. Gleichzeitig kommt es in rund jeder fünften Familie zu Streitigkeiten um das Erbe. Warum es sich lohnt, den Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln, weiß das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. (NDEEX).

Von den Testamenten, die in Deutschland existieren, sind viele fehlerhaft. "Oft scheuen die Menschen bei der Nachlassplanung den Weg zur Fachanwältin oder zum Fachanwalt. Sie haben das Gefühl, eine rechtliche Beratung zu diesem Thema sei teuer und nur für wohlhabende Personen sinnvoll. Das ist ein Trugschluss", erklärt Katja Habermann, NDEEX-Mitglied und Fachanwältin für Erbrecht. "Denn eine rechtzeitige Nachlassplanung beugt Streitigkeiten unter den Erbinnen und Erben vor und spart damit Zeit, Ärger und Kosten."

"In der Regel gehen die Menschen davon aus, dass es eine feste Reihenfolge gibt, in der Personen sterben - etwa nach dem Alter. Aus der Realität wissen wir aber: Das ist nicht immer so. Es kann leider immer zu unerwarteten Schicksalsschlägen kommen, die die Nachlassplanung hinfällig machen", erklärt Katja Habermann. "Deshalb ist es sinnvoll, alle möglichen Todesfälle in der Familie gemeinsam durchzugehen und sich über die Nachlassplanung auszutauschen. Wir nennen das ein ,Probesterben'. Das hat sich in der Beratungspraxis sehr bewährt."

Missverständnisse vermeiden

Vorsicht ist bei der eigenständigen Testamentserrichtung geboten. Ein unterschriebenes, handschriftliches Testament ist zwar genauso gültig wie das notarielle. Aber: Die Erblasserinnen und Erblasser verfügen die in den meisten Fällen nicht über das juristische Fachwissen, das die gewünschte Erbfolge sichern würde. Wenn es Unklarheiten gibt, kann die Verfasserin oder der Verfasser nicht mehr befragt werden. Deshalb kommt es bei eigenständig errichteten Testamenten häufig zu Problemen und langwierigen Gerichtsverhandlungen.

Testament schon mit 30

Wenn gar kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Das kann vor allem für unverheiratete und kinderlose Paare zum Problem werden, da diese entweder gar nicht oder nur teilweise in der Erbfolge berücksichtigt werden.

NDEEX empfiehlt deshalb schon jungen Menschen ab etwa 30 Jahren, vorsorglich ein Testament zu verfassen. Dies gilt insbesondere für Personen, die aus beruflichen oder privaten Gründen erhöhten Risiken ausgesetzt sind. "Viele Menschen meiden die Nachlassplanung, weil sie nicht gerne an das eigene Lebensende denken. Wer sein Testament macht, setzt sich aber nicht nur mit dem Sterben auseinander, sondern auch damit, wem man nach dem Tod eine Freude mache kann", erklärt Katja Habermann.

Video: Fachanwältin Katja Habermann im NDR über den Nutzen eines Testaments

Über NDEEX:

Das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (NDEEX) besteht seit 2003. In dem Verein haben sich Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht aus ganz Deutschland und Europa zusammengeschlossen. Seine Ziele sind die hochkompetente Beratung der Mandantinnen und Mandanten, Erfahrungs- und Wissensaustausch untereinander sowie die allgemeine Aufklärung über Fragen des Erbrechts. Im FOCUS-Spezial "Ihr Recht 2020" waren 15 von 89 ausgezeichneten Anwältinnen und Anwälten für Erbrecht NDEEX-Mitglieder. Auf der Website www.ndeex.de finden Interessierte umfangreiche Informationen zum Thema sowie die Kontaktdaten von kompetenten Erbrechtsanwältinnen und -anwälten. Außerdem betreibt NDEEX den YouTube-Kanal "Erbrecht TV".

Pressekontakt:

Christoph Kommunikation
Telefon: 040 609 4399-30
ndeex@christoph-kommunikation.de

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