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Verlängerung beim Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2021

Verlängerung beim Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2021
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Verlängerung beim Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2021

Das Kurzarbeitergeld soll wegen der Coronakrise bis Ende Dezember 2021 und damit auf 24 Monate verlängert werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits diesen Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.

Wichtig: Die verlängerte Bezugsdauer gilt für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Betroffenen Firmen sollen zusätzlich damit entlastet werden, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihnen bis zum 30. Juni 2021 in voller Höhe die Sozialbeiträge erstattet, die sie trotz Kurzarbeit entrichten müssen.

Weiterhin wird das Kurzarbeitergeld auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht . Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Damit sollen Massenentlassungen als Folge der Coronakrise verhindert werden. Im Mai zählte die BA 6,7 Millionen Kurzarbeiter/innen.

Aber Achtung vor dem Betrug bei Kurzarbeit !

Zu einer der Auflagen gehört beispielsweise, dass ein bestimmter Prozentsatz der Arbeit weggebrochen ist. Und hier liegt der Ansatzpunkt für Betrügereien mit dem Kurzarbeitergeld.

  • Unternehmen eine Arbeitsausfallquote von 50 Prozent melden, tatsächlich leisten die Mitarbeiter aber mehr als die Hälfte des gemeldeten Arbeitszeitausfalles.
  • Arbeitgeber täuscht den Wegfall von Aufträgen nur vor, Mitarbeiter arbeiten genauso so viel wie vorher, erfassen aber nur einen Teil ihrer Arbeitszeit.
  • Aufträge schon vor Beginn der Corona-Krise weggebrochen sind oder die Corona Krise nicht die Ursache war.
  • Es wird Kurzarbeit für Mitarbeiter beantragt, welche keinen Anspruch auf die Leistung haben.
  • bereits absehbar ist, dass die Firma auch ohne die Corona Krise in Konkurs gehen muss.

Daher sollten Unternehmen einen Antrag für Kurzarbeitergeld über Ihren Steuerberater stellen.

Kontakt für Rückfragen

Ralf Klein ( Betriebswirt)

Telefonnummer 0201/822896-22

E-Mail-Adresse Ralf.Klein@frtg-group.de

www.FRTG-Essen.de https://blog.frtg-essen.de/

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