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Demokratie braucht Haltung und Verantwortung - Dreikönigsempfang in der Katholischen Akademie Schwerte mit Verfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth

Demokratie braucht Haltung und Verantwortung - Dreikönigsempfang in der Katholischen Akademie Schwerte mit Verfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth
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Ihr Presse-Team des Erzbistums Paderborn

Demokratie braucht Haltung und Verantwortung

Dreikönigsempfang in der Katholischen Akademie Schwerte mit Verfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth

Schwerte/Paderborn (pdp). Unsere Gesellschaft erlebe gegenwärtig tiefgreifende Spannungen, internationale Konflikte, gesellschaftliche Polarisierung und ein zunehmend aggressiver öffentlicher Ton verunsicherten viele Menschen, begrüßte am Samstag der Direktor der Katholischen Akademie Schwerte, Monsignore Dr. Michael Menke-Peitzmeyer, die Gäste des Dreikönigsempfangs. Dieser stand in der Katholischen Akademie Schwerte unter dem Leitwort „Demokratie unter Druck – Das Grundgesetz in Zeiten von Wandel und Krisen“. Den thematischen Schwerpunkt bildete ein Festvortrag von Prof. Dr. Stephan Harbarth, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. An den Empfang schloss sich eine Eucharistiefeier mit dem Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz an.

Demokratie lebt von innerer Haltung

„Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt stehen massiv unter Druck. Hass und Hetze sind keine Randphänomene mehr, sondern dringen in die Mitte der Gesellschaft vor“, fasste Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in seiner Predigt die Problemlage zusammen. Mit Bezug auf das Evangelium von der Taufe Jesu im Jordan sagte der Erzbischof: „Gott antwortet auf die Krisen der Welt nicht mit Macht und irdischen Fortschrittsversprechen, sondern mit Nähe.“ Die Taufe von Jesus sei kein symbolischer Akt aus sicherer Distanz, sondern tatsächlich ein Abstieg, ein Hineingehen. „Hier berührt sich das Evangelium unmittelbar mit dem Thema des Dreikönigsempfangs. Denn auch die Demokratie lebt nicht zuerst von Lautstärke, sondern von innerer Haltung. Von der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. In die Nähe zu gehen“, erläuterte Erzbischof Dr. Bentz.

Selbstbegrenzung staatlicher Macht

Im vorausgegangenen Festvortrag war der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, unter anderem auf die Präambel des Grundgesetzes eingegangen. Diese spreche von der Verantwortung „vor Gott und den Menschen“. Das sei kein religiöses Bekenntnis, sondern eine bewusste Selbstbegrenzung staatlicher Macht. Der Gottesbezug erinnere daran, dass menschliche und staatliche Macht begrenzt seien, dass Recht und Politik nicht letzte Instanzen seien und vor allem, dass der Mensch nicht verfügbar sei: „Vom Menschen aus denken, den Menschen in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellen, die Anerkennung der eigenen Fehlbarkeit und eine gesunde Skepsis gegenüber den Wahrheitsansprüchen von Ideologien vergangener und gegenwärtiger Tage – das ist die vielleicht wichtigste Botschaft, die die Väter und Mütter des Grundgesetzes uns vor über 75 Jahren als Lehre aus der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft mit auf den Weg gegeben haben.“ Gerade in Zeiten von Beschleunigung, Digitalisierung und Krisen bleibe diese Zentrierung auf den Menschen entscheidend.

Lob einer konstruktiven Streitkultur

Zugleich warnte Harbarth davor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung als selbstverständlich anzusehen. Dabei zitierte er das Diktum des ehemaligen Verfassungsrichters und Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde, demnach der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne. „Anders formuliert: Auch die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung unseres Grundgesetzes funktioniert nicht aus sich selbst heraus. Sie bleibt – trotz aller Schutzmechanismen gegen ihre Gegner – darauf angewiesen, dass sie aus der Mitte der Gesellschaft heraus unterstützt wird“, führe Professor Dr. Harbarth aus. Der demokratische Staat sei daher in Zeiten des Diskursausfalls, des Rückzugs aus dem öffentlichen Gemeinwesen und des geringen Vertrauens in die Leistungsfähigkeit demokratischer Verfahren besonders gefordert. Ebenso problematisch sei das gesunkene Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen, wie beispielsweise Kirchen und Gewerkschaften. Gerade kirchliche Orte aber, wie Gemeinden, Schulen und katholische Akademien könnten Lernräume für Demokratie sein. Der Erfolg des Grundgesetzes wäre nicht denkbar ohne den Willen seiner Verfasser, über alle sie trennenden politischen, konfessionellen und gesellschaftlichen Gräben hinweg im notwendigen und auch leidenschaftlich geführten Streit um den richtigen Weg die Suche nach gemeinsam getragenen Lösungen nicht aufzugeben. Für diese Fähigkeit zum konstruktiven, demokratischen Diskurs stehe auch die Katholische Akademie Schwerte. „Sie gibt Raum für Debatten und Kompromiss“, lobte Prof. Dr. Stephan Harbarth.

Podiumsgespräch

In einem anschließenden Podiumsgespräch vertieften Professor Harbarth und Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz unter der Leitung von Dr. Hans-Jürgen Schlinkert die Frage nach der Rolle der Kirchen im demokratischen Diskurs.

Musikalisch wurde der Dreikönigsempfang von Pianist Joseph Chang gestaltet, der mit Werken von John Lennon und Johann Sebastian Bach Akzente setzte. Den gemeinsamen Abschluss bildete eine Eucharistiefeier mit Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Beim anschließenden Festimbiss bot sich Gelegenheit zum persönlichen Austausch.

Bildunterzeilen

260110_dreikoenigsempfang_1: Dreikönigsempfang 2026 in der Katholischen Akademie Schwerte (v.l.): Akademiedirektor Monsignore Dr. Michael Menke-Peitzmeyer, Prof. Dr. Stephan Harbarth und Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Foto: Michael Bodin / Erzbistum Paderborn

260110_dreikoenigsempfang_2: Professor Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, referierte beim Dreikönigsempfang in der Katholischen Akademie Schwerte zum Thema „Das Grundgesetz in Zeiten von Wandel und Krisen“. Foto: Michael Bodin / Erzbistum Paderborn

260110_dreikoenigsempfang_3: Bei einem Podiumsgespräch vertieften unter der Leitung von Dr. Hans-Jürgen Schlinkert der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, und der Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz (v.l.) die Frage nach der Rolle der Kirchen im demokratischen Diskurs. Foto: Michael Bodin / Erzbistum Paderborn

260110_dreikoenigsempfang_4: Musikalisch wurde der Dreikönigsempfang von Pianist Joseph Chang gestaltet, der unter anderem mit Werken von John Lennon und Johann Sebastian Bach Akzente setzte. Foto: Michael Bodin / Erzbistum Paderborn

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Das Erzbistum Paderborn – Lebendige Kirche für rund 1,3 Millionen katholische Christinnen und Christen

Das Erzbistum Paderborn ist eine Ortskirche der katholischen Kirche. Über 4,8 Millionen Menschen leben im Erzbistum Paderborn, davon sind rund 1,3 Millionen katholisch. In den Einrichtungen des Erzbistums sind mehr als 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Sie und viele ehrenamtlich Engagierte setzen sich täglich dafür ein, einen lebendigen Glauben zu gestalten und den Auftrag der Kirche zu erfüllen – in der Feier von Gottesdiensten, der Seelsorge, in Bildungseinrichtungen und mit caritativen Angeboten.

Das Erzbistum Paderborn gliedert sich in 19 Dekanate mit 603 Pfarrgemeinden in 96 Seelsorgeeinheiten (Pastorale Räume / Pastoralverbünde / Gesamtpfarreien). Geleitet wird das Erzbistum Paderborn von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz, seine Generalvikare sind Monsignore Dr. Michael Bredeck und Prälat Thomas Dornseifer.

Geografisch erstreckt sich das Erzbistum Paderborn auf einer Fläche von rund 14.000 Quadratkilometern – von Minden im Norden bis nach Siegen im Süden und von Höxter im Osten bis nach Herne im westlichen Ruhrgebiet. Zusätzlich zu den Gebieten in Westfalen zählen Teile des Kreises Waldeck-Frankenberg (Hessen) und die Stadt Bad Pyrmont (Niedersachsen) ebenfalls zum Erzbistum Paderborn. Metropolitankirche ist der Hohe Dom St. Maria, St. Liborius, St. Kilian zu Paderborn, der im Wesentlichen aus dem 13. Jahrhundert stammt.
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