Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR)
VdPB: Qualitätsanforderungen an pflegerische Weiterbildung sind nicht verhandelbar
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VdPB: Qualitätsanforderungen an pflegerische Weiterbildung sind nicht verhandelbar
Sichere Versorgung ist Maßstab für Umfang und Inhalt pflegerischer Weiterbildung / Abstriche bei der Bildungsqualität haben unmittelbare Folgen für Versorgung / VdPB begründet Haltung zur Bildungsqualität in ausführlicher Stellungnahme
München, 19.03.2026 – Zu den gesetzlichen Aufgaben der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) gehört der Entwurf einer Weiterbildungsordnung, mit der die Bildungsarchitektur der professionellen Pflege den Bedarfen entsprechend geregelt werden soll. Diese Aufgabe ist nicht nur ein gesetzlicher Auftrag, sondern entspricht dem Verständnis der VdPB von Selbstverwaltung der Profession Pflege, die in ihren ureigensten Angelegenheiten auf Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und den Bedarfen der pflegerischen Praxis entsprechend entscheidet. Der Maßstab für Umfang, Inhalt und damit Qualität pflegerischer Weiterbildungen ist ganz klar vorgegeben: Absolute Priorität hat die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner!
„Wir haben in der Vergangenheit schon häufig betont, dass unser Engagement für die Interessen der beruflich Pflegenden kein Selbstzweck ist. Das Kernanliegen der VdPB ist eine starke Profession. Eine selbstbewusste Berufsgruppe dient vor allem dem Ziel einer sicheren Versorgung der Menschen, die auf unsere Unterstützung und professionelle Pflege angewiesen sind. Dazu gehört auch, dass wir mit unserer pflegerischen Expertise feststellen, welche Kompetenzen dafür notwendig sind“, erklärt VdPB-Präsidentin Rita Zöllner die Zielsetzung der VdPB.
Noch bevor die VdPB mit der Entwicklung einer Weiterbildungsordnung gestartet ist, gab es bereits den Auftrag, für einzelne pflegerische Settings oder Bereiche Konzepte für entsprechende Weiterbildungen wie beispielsweise für die gerontopsychiatrische Pflege, die pädiatrische Pflege oder für die Hygiene in Langzeitpflegeinrichtungen zu erstellen. In die erarbeiteten Konzepte sind pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und Anforderungen aus der Pflegepraxis eingeflossen, um zu gewährleisten, dass sie alle Kompetenzen vermitteln können, die in den jeweiligen Bereichen für eine sichere Versorgung sowie für eine angemessene Pflegequalität erforderlich sind. „Pflegebedürftige Menschen, die sich in einer vulnerablen Situation befinden, haben Anspruch auf eine sichere und sachgerechte Versorgung. Ihr Zustand verlangt besondere Kompetenzen und Expertise der Pflegenden. Wenn wir Abstriche bei Inhalt oder Umfang von Weiterbildungen machen, dann hat das unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgung“, stellt Zöllner klar und ergänzt: „Aus diesem Grund können wir keine Zugeständnisse machen, um eventuellen ökonomischen Zwängen nachzugeben. Das haben wir in einer ausführlichen Stellungnahme begründet. Es gibt keinerlei Anlass, darüber zu verhandeln.“
Die Profession Pflege stehe oft genug im Mittelpunkt der Kritik, wenn es zu Missständen in Einrichtungen kommt. Dabei zeige sich genau in diesen Situationen häufig auf den zweiten Blick die fehlende Investition in die dringend notwendige Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden. „Wir übernehmen an dieser Stelle Verantwortung für unsere Profession und ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit. Unabhängig davon, dass kompetente Pflege kein Kostenfaktor ist, sondern nachweislich Mehrwert schafft, fordern wir mit unserer Stellungnahme alle Akteure im Gesundheitswesen auf, sich klar zu den Qualitätsansprüchen an pflegerische Weiterbildung zu bekennen und damit beste Qualität in der Pflege zu priorisieren“, betont die VdPB-Präsidentin abschließend.
Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetzes gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit der Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und verantwortet den Bereich der Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Führung des Berufsregisters und die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Seit November 2025 ist Rita Zöllner Präsidentin der VdPB.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR Prinzregentenstraße 24 80538 München info@vdpb-bayern.de Präsidentin: Rita Zöllner