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Das vorgeschriebene Beratungsgespräch

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Das vorgeschriebene Beratungsgespräch

Offene und transparente Kommunikation erleichtert die Durchführung des Beratungsbesuchs nach § 37 Abs. 3 SGB XI, der für viele Pflegegeldempfänger*innen verpflichtend ist. Dirk Fischer, Teamleiter bei der compass private pflegeberatung, berichtet über das Vorgehen bei einem Beratungseinsatz, von der Terminvereinbarung über die Abstimmung des weiteren Vorgehens bis zum nächsten notwendigen Gespräch.

Das Beratungsgespräch ist gesetzlich vorgegeben

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und ihre Pflege zu Hause selber sicherstellen, sind bei Pflegegrad 2 bis 5 gesetzlich verpflichtet, den sogenannten Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Je nach Pflegegrad ist dieser vierteljährlich (im Pflegegrad 4 und 5) oder halbjährlich (im Pflegegrad 2 und 3) durch eine ausgebildete Pflegefachkraft abzurufen. „Gerade zum Ende des Jahres sollten die Pflegegeldempfänger*innen prüfen, ob vor dem Jahreswechsel noch ein Beratungsbesuch nachgewiesen werden muss. Erfolgt dieser nicht fristgerecht, ist der Kostenträger verpflichtet, das Pflegegeld angemessen zu kürzen“, merkt Dirk Fischer an.

Die Gesprächsvorbereitung

„Im Rahmen des Beratungseinsatzes kommen die Pflegeberater*innen von compass zu den Pflegegeldempfänger*innen nach Hause, schauen, ob die Pflege sichergestellt ist und geben darüber hinaus Pflege- und Entlastungstipps“, erläutert Dirk Fischer. Bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung wird das Vorgehen während des Beratungseinsatzes erläutert. Vorab wird abgeklärt, welche relevanten Unterlagen bereitliegen sollten oder ob sich eine Veränderung des Pflegegrades eingestellt haben könnte. „Eine gute und transparente Kommunikation ist uns an allen Stellen des Prozesses sehr wichtig. Auf diese Weise sind beide Seiten gut informiert und alle Beteiligten wissen, was auf sie zukommt“, betont Dirk Fischer.

Das erwartet den Pflegebedürftigen und Pflegende

Beim Beratungseinsatz selbst stellen sich die Pflegeberater*innen zunächst ausführlich vor und erklären den rechtlichen Grund für ihren Besuch. Anhand eines Fragenkatalogs stellen die Pflegeberater*innen fest, ob die Pflege zuhause sichergestellt ist oder ob sich die Situation eventuell so verändert hat, dass eine Neueinstufung in einen anderen Pflegegrad beantragt werden sollte. „Wenn Pflegeberater*innen eine Wohnung betreten, nehmen Sie die Situation vor Ort mit allen Sinnen wahr. Sie sehen, hören aktiv und sehr aufmerksam zu und manchmal hilft auch der Geruchssinn dabei, wahrzunehmen, ob es sinnvoll ist auf Unterstützungsbedarf zum Beispiel bei häuslichen Aufgaben hinzuweisen“, erklärt Dirk Fischer. Bei weitergehendem Beratungsbedarf wird zudem auf die Möglichkeit einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hingewiesen. Bei dieser können die Betroffenen langfristig, über das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI hinaus, in der Pflegesituation beraten und begleitet werden.

Angehörige werden einbezogen

Während des Besuchs liegt das Augenmerk aber nicht nur auf dem Pflegebedürftigen, sondern auch auf dem pflegenden Angehörigen, sofern der zu Pflegende nicht alleine lebt. Auch der bzw. die Pflegende wird in das Gespräch mit einbezogen und es werden Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Nachweis des abgerufenen Beratungsbesuchs

Am Ende eines jeden Besuches, der in aller Regel circa 30 Minuten dauert, werden alle Erkenntnisse noch einmal schriftlich auf einem Formular zusammengefasst und durch eine Unterschrift die Bestätigung der Klientin bzw. des Klienten zu den Ergebnissen des Besuches eingeholt. Selbstverständlich werden auch die Fragen bezüglich des Datenschutzes erklärt. „Sollte die Klientin bzw. der Klient keine Weitergabe der Erkenntnisse und Anregungen an seinen Kostenträger wünschen, wird dies entsprechend berücksichtigt und nur die Durchführung des Gesprächs durch die Pflegefachkraft bestätigt“, führt Dirk Fischer aus.

Besuch oder Videogespräch

Seit dem 1. Juli 2022 ist es möglich, den Beratungseinsatz auf Wunsch auch per Videogespräch durchzuführen, sofern die technischen Möglichkeiten vorhanden sind und bereits mindestens ein Besuch zuhause erfolgt ist. Zudem ist die Durchführung des Beratungsbesuchs im Rahmen eines Videogesprächs immer nur im Wechsel mit einer aufsuchenden Beratung bei der pflegebedürftigen Person zu Hause möglich.

Alle privat Versicherten Pflegegeldempfänger*innen wenden sich für eine Terminvereinbarung über die kostenfreie Rufnummer 0800 – 101 88 00 an die bundesweit tätige compass pflegeberatung. Gesetzlich Versicherte wenden sich an den nächsten Pflegestützpunkt oder ihre Versicherung.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
Frank Herold
Telefon: 0221 933 32-111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de
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