Not- und Gefahrenfällung: Wenn Sicherheit höchste Priorität hat
Baumpflegemaßnahmen verfolgen unterschiedliche Ziele. Während der langfristige Erhalt und die Vitalitätsförderung im Vordergrund stehen, gehst es insbesondere um die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Der Idealfall sind stand- und bruchsichere Bäume, die sich trotz urbaner und klimatischer Stressoren gesund entwickeln können.
Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen gibt es immer wieder Situationen, die einen bislang stabilen Baum zu einer Gefahrenquelle machen können. Sei es durch mechanische Beschädigungen, Krankheiten, Schädlinge und mehr: Für Baumbesitzer in Hamburg kann eine Not- und Gefahrenfällung unumgänglich sein, um Personen und Sachwerte zu schützen.
Der Baumschutz ist nicht ausnahmslos
Die Baumschutzverordnung von Hamburg stellt den Erhalt durch das Verbot von stark eingreifenden Maßnahmen wie Baumfällungen sicher. Dazu regelt sie, welche Bäume besonders geschützt sind. Unter §1 Schutzgegenstand der Baumschutzverordnung können Eigentümer einsehen, ob ihre Gehölze darunter fallen. Als Indikatoren werden die Baumart und der Stammumfang herangezogen. Der Mindestumfang beträgt 80 cm bei einstämmigen Bäumen, bei mehrstämmigen Bäumen 50 cm. Trotz des grundsätzlichen Schutzes sieht die Verordnung auch Ausnahmen vor. Diese greifen insbesondere dann, wenn eine Gefahr vom Baum ausgeht.
Freigestellte und genehmigungspflichtige Maßnahmen
Der Baumerhalt ist ein wichtiges Anliegen, das dem ökologischen Gleichgewicht und der Lebensqualität in der Stadt dient. Dennoch steht die Verkehrssicherheit über diesem Grundsatz, so bedauerlich eine Baumfällung auch sein mag.
Die Baumschutzverordnung erlaubt in Ausnahmefällen Eingriffe, wenn eine unmittelbare Gefahr nicht anders abzuwenden ist. Verbotene Maßnahmen können freigestellt sein, wenn nachweislich eine akute Gefährdung vorliegt.
Dazu zählen etwa abgestorbene oder stark beschädigte Bäume nach Unwettern oder solche, die durch Krankheiten und Schädlinge an Stand- und Bruchsicherheit verloren haben. Wenn ein Baum so stark geschädigt ist, dass er unvorhersehbar umstürzen könnte, wird eine professionelle Baumfällung durch einen Fachbetrieb notwendig. Ist der Eingriff aus Sicherheitsgründen unaufschiebbar, muss er ausführlich dokumentiert und unverzüglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Bei ausreichend Zeit wird im Voraus ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt.
Eine Baumfällung setzt Fachwissen voraus
In Gefahrensituationen ist immer bedachtes Vorgehen gefragt. So sollte eine sicherheitsbedingte Baumfällung niemals eigenständig durchgeführt werden. Vor allem dann nicht, wenn es sich um einen instabilen Baum handelt. Hier ist das Risiko umso größer, dass es zu plötzlichen Brüchen oder Rissen kommen kann. Gleichzeitig gilt es, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Betriebe für Baumarbeiten wie die Baumpflege Sausen aus Hamburg verfügen über die notwendige Expertise für Not- und Gefahrenfällungen in allen Situationen.
Je nach Ausgangslage kommen verschiedene Methoden zum Einsatz. Dank der Seilklettertechnik kann man Bäume auf Grundstücken fällen lassen, die durch Maschinen nicht zugänglich sind. So können die Baumkletterer auch auf engem Raum präzise arbeiten. Ist ein Baum aufgrund seiner Instabilität nicht mehr bekletterbar, kann er wahlweise vom Boden aus oder unter Zuhilfenahme von Hebebühnen gefällt werden.
Entscheidend bleibt, dass rechtliche, sicherheitstechnische und fachliche Einflussfaktoren miteinander verbunden werden, damit die Gefahr so schnell wie möglich behoben wird.
Baumpflege Sausen Inh. Karl Sausen Wohlwillstrasse 1 20359 Hamburg Telefon: 040 57308848 E-Mail: kontakt@baumpflege-sausen.de Website: https://www.baumpflege-sausen.de