Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Saisonbeginn an hessischen Badegewässern: Großteil hat eine ausgezeichnete Wasserqualität
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PRESSEMITTEILUNG
Saisonbeginn an hessischen Badegewässern: Großteil hat eine ausgezeichnete Wasserqualität
HLNUG veröffentlicht Einstufung der hessischen EU-Badegewässer
Passend zum bevorstehenden langen Wochenende öffnen in den kommenden Tagen die meisten hessischen Badeseen – manche sind schon seit Anfang Mai geöffnet. Vor einem Sprung ins erfrischende Nass lohnt ein Blick auf die hygienische Qualität der Gewässer. Die hessischen Badeseen wurden auch im vergangenen Jahr nach den Vorgaben der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt und haben durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) eine hygienische Einstufung erhalten. Das Ergebnis ist, wie schon im letzten Jahr, sehr erfreulich: Von den 61 hessischen EU-Badegewässern wiesen 58 eine „ausgezeichnete“ hygienische Qualität auf, drei weitere wurden mit „gut“ bewertet. Kein einziger Badesee in Hessen wurde als „ausreichend“ oder „mangelhaft“ eingestuft. Der europaweite Bericht der EU-Kommission zu den Badegewässern wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Trotz der „ausgezeichneten“ oder „guten“ hygienischen Gewässerqualität ist jedoch zu beachten, dass es zu Ereignissen im oder am See kommen kann, die eine Nutzung als Badegewässer einschränken können – zum Beispiel ein Massenvorkommen von Cyanobakterien (Blaualgen). Solche Ereignisse wirken sich jedoch nicht auf die hygienische Einstufung aus.
Auf der Webseite badeseen.hlnug.de gibt das HLNUG einen Überblick darüber, welche Seen bereits geöffnet sind und wann diese im Spätsommer wieder schließen, außerdem sind dort die aktuellen Einstufungen der einzelnen Seen sowie weitere Informationen zu finden. Auch veröffentlichen die Gesundheitsämter hier die aktuellen Messungen und stellen gegebenenfalls Hinweise zu den jeweiligen Badeseen ein.
Um der Bevölkerung ein unbeschwertes Badeerlebnis zu ermöglichen, arbeitet das HLNUG eng mit den zuständigen Gesundheitsämtern zusammen. Die offiziellen EU-Badegewässer werden nach der EU-Badegewässerrichtlinie und der Hessischen Badegewässerverordnung überwacht, um eine unbedenkliche Nutzung sicherzustellen. Vor Beginn der für jedes Badegewässer einzeln festgelegten Badesaison und danach mindestens im monatlichen Abstand wird das Wasser von den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern der Landkreise oder der kreisfreien Städte auf die Bakterien Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Hierbei handelt es sich um Indikatorkeime für fäkale Verunreinigungen. Außerdem wird von den zuständigen Gesundheitsämtern beobachtet, ob es während der Badesaison zu einem Massenvorkommen von Cyanobakterien kommt, da diese bei Kontakt zu gesundheitlichen Beschwerden bei Menschen führen können.
Als genereller Hinweis zur Unfallvermeidung und zur Abschätzung eines möglichen Massenvorkommens von Cyanobakterien kann folgende Faustregel angewandt werden: Wenn man bis zu den Knien im Wasser steht und seine Füße nicht sehen kann, sollte man auf das Baden verzichten. Auch grünlich-blaue Schlieren auf dem Wasser oder ein unangenehmer Geruch können Warnzeichen sein, die es zu beachten gilt.
Ansprechpartner zur Freigabe, Nutzung oder Schließung von Seen und zu Maßnahmen bei Beeinträchtigungen sind die jeweiligen Gesundheitsämter und die örtlichen Betreiber der Badegewässer. Diese Kontaktdaten sind im Serviceportal badeseen.hlnug.de für jeden See unter „Allgemeine Informationen“ zu finden.
Weitere Informationen
hlnug.de/themen/wasser/seen-und-badegewaesser
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Rheingaustraße 186 D-65203 Wiesbaden 0611 6939 307 pressestelle@hlnug.hessen.de